Parteien und Komitees sollen vor eidgenössischen Abstimmungen mit Gratis-Spots an Radio und Fernsehen für ihre Sache werben dürfen. Mit 14 zu 8 Stimmen hat die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates eine entsprechende Vorlage verabschiedet. Die SPK möchte damit die Mitwirkung der politischen Parteien an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes stärken, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten. Die Vorlage geht zurück auf eine Initiative von Andreas Gross (SP/ZH), welcher der Nationalrat bereits Anfang März 2005 Folge gegeben hat.
Zur Ausstrahlung der Abstimmungsspots verpflichtet werden sollen die SRG und die andern konzessionierten Radio- und TV-Veranstalter, die von Gebührenanteilen profitieren. Zum Zuge kämen die im Bundeshaus mit Fraktionsstärke vertretenen Parteien (proportional zur Sitzzahl) sowie die Initiativ- und Referendumskomitees. Die Spots dauern mindesten 15 und höchstens 30 Sekunden. Die Gesamtdauer ist auf drei Minuten pro Tag und Medium beschränkt.
Die Produktionskosten tragen Parteien und Komitees selber. Ihre Spots müssen inhaltlichen Mindestgrundsätzen genügen und dürfen keine nachweislich unzutreffenden Tatsachenbehauptungen enthalten. Kommerzielle Werbung und das Nennen eines allfälligen Sponsors sind verboten. Es gelten spezifische Aufsichts- und Beschwerdeverfahren. Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Herbstsession über die Gesetzesänderungen und die dazugehörige Parlamentsverordnung beraten. (sda)

