St. Galler Würste -- Bratwurst, Schüblig und Stumpen -- sollen noch in diesem Jahr eine AOC-Ursprungsbezeichnung erhalten. Die Metzgermeister des "Mekka der Wurst" (St. Gallen) haben entschieden, ihre Würste jetzt gesetzlich zu schützen. Analog dem Emmentaler sollen St. Galler Würste eine AOC- Ursprungsbezeichnung erhalten. Das Schutzverfahren sei ungefähr in der Mitte angelangt, bestätigte Freddy Köpfli, Geschäftsführer der Fleisch- und Wurstwaren AG St. Gallen, am Donnerstag eine Meldung des Regionaljournals Ostschweiz von Radio drs.
Die Zuständigen des Bundesamts für Landwirtschaft hätten das entsprechende Wurst-Dossier bereits geprüft, sagt Köpfli, der auch Vorstandsmitglied des St. Gallischen Metzgermeisterverbands ist. Nur ein AOC-Schutz vermöge zu verhindern, dass plötzlich "St. Galler"-Würste auch im süddeutschen Raum hergestellt würden.
St. Galler Kalbsbratwürste oder nur St. Galler Bratwürste -- hier sind sich die Metzger noch nicht ganz einig. St. Galler Schüblig und St. Galler Stumpen dürfen nur so genannt werden, wenn sie aus einem begrenzten Gebiet stammen. Dieses Gebiet entspricht den alten Bistumsgrenzen, wie Köpfli sagt. Das heisst: Auch Würste aus dem Thurgau, beiden Appenzell, Glarus und einem Teil des Kantons Zürich dürfen "St. Galler-Würste" genannt werden, sofern sie nach dem selben Rezept hergestellt wurden.

