Die Werke der Literatur und der Kunst sollen auch im Zeitalter der Digitaltechnologie angemessen geschützt sein. Mit einer Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes will der Bundesrat der Piraterie den Riegel schieben. Bis Ende Januar 2005 läuft dazu die Konsultation. Das heutige Urheberrecht ist nicht auf neue Technologien wie das Internet zugeschnitten. Viele Werke werden deshalb im elektronischen Handel illegal verwertet, was der Kulturwirtschaft und insbesondere der Tonträgerindustrie riesige Schäden verursacht.
Mit der Anpassung der Urheberrechts will der Bundesrat die neuen Möglichkeiten der Werkverwendung nicht unterbinden, aber rechtlich regeln. Dabei soll den Interesen der Kulturschaffenden, der Kulturwirtschaft, der Nutzer geschützter Werke und der Informationsgesellschaft allgemein angemessen Rechung getragen werden.
Kernpunkt der Gesetzesrevision ist das Verbot, technische Schutzmassnahmen wie Zugangs- und Kopiersperren zu umgehen. Damit können die in digitaler Form online oder offline verbreiteten Werke -- beispielsweise auf CD oder DVD -- gegen unerlaubte Verwendungen geschützt werden.
Ausnahmen gelten insbesondere für den Privatgebrauch und für Schulen. Wer ein Werk mit technischen Massnahmen schützt, muss sich identifizieren und deutlich erkennbare Angaben über die Eigenschaft der Massnahme machen. Auf Verlangen der Person, die rechtmässigen Zugang hat, muss er die gesetzliche erlaubte Verwendung des Schutzobjekts ermöglichen.
Von Schutzausnahmen sollen auch die Behinderten profitieren. Das Werk darf in einer behindertengerechten Form vervielfältigt werden, wenn es von den Behinderten in der bereits veröffentlichten Form nicht oder nur erschwert wahrgenommen werden kann. Im Gesetz verankert werden soll zudem eine Geräteabgabe. Diese pauschale Abgabe wird insbesondere das Einziehen der Vergütung für das Fotokopieren in den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vereinfachen.

