Ein Fernsehspot gegen so genannte Tierfabriken beschäftigt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg weiterhin. Die Richter hiessen den Antrag der Schweiz gut, den Fall vor die Grosse Kammer des EGMR zu bringen.
Seit nunmehr 14 Jahren haben sich die Justizbehörden mit dem umstrittenen Spot des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) zu befassen. Mit harten und zum Teil schockierenden Bildern geisselt dieser die industrielle Haltung von Tieren, besonders Schweinen. Damit verbunden wird die Empfehlung, weniger Fleisch zu essen.
Im September hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Schweiz wegen des geltenden Ausstrahlungsverbots verurteilt. Die Richter kamen zum Schluss, dass die Meinungsäusserungsfreiheit verletzt worden sei. Inzwischen verweigerte das Bundesgericht die Einwilligung, den Spot am Fernsehen zu senden. Der VgT habe nicht nachweisen können, dass er noch immer Interesse an der Ausstrahlung des Spots in der Originalversion habe, befanden die Lausanner Richter.
Der Streit begann 1994, als der VgT den TV-Spot über die SRG senden wollte. Dies wurde dem VgT verwehrt, was 1997 vom Bundesgericht bestätigt wurde. Bereits 2001 hiess der EGMR eine Beschwerde des VgT gut und stellte eine Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit fest. Der VgT verlangte vom Bundesgericht in der Folge eine Revision seines Entscheides von 1997. Dieses Gesuch wiesen die Lausanner Richter 2002 ab, worauf der VgT ein weiteres Mal an den EGMR gelangte, der die Beschwerde im Herbst wiederum gut hiess.
Erwin Kessler, der Präsident des VgT, setzt sich noch immer für eine Ausstrahlung der Bilder aus industriellen Tierhaltungen ein. Bis zum Urteil der Grossen Kammer des EGMR wird der Spot indes an den Bildschirmen nicht zu sehen sein. (sda)

