Der Einzelrichter des Zürcher Handelsgerichts hat mit Verfügung vom 19. Oktober 2001 der Mineralquelle Zurzach AG verboten, den Energiedrink "red bat" in der Schweiz zu vertreiben. Die Red Bull GmbH, Österreich, hatte als Inhaberin der internationalen Marke "Red Bull" im Juli diesen Jahres ein Begehren um Anordnung vorsorglicher Massnahmen gegen die Mineralquelle Zurzach AG gestellt ("persoenlich.com" berichtete).
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