03.05.2006

Gericht

Sparkasse Bodensee darf Namen behalten

Lückenloses Filialnetz nicht erforderlich.

Die Sparkasse Bodensee darf ihren Namen behalten, obwohl ihr nicht alle Sparkassen am deutschen Ufer des Sees angehören. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden.

Die Sparkasse Bodensee war im Jahr 2002 durch den Zusammenschluss der Sparkassen Konstanz, Friedrichshafen und Überlingen entstanden. Die Bezirkssparkasse Reichenau, die sich nicht an der Fusion beteiligt hatte, griff die Namensgebung vor Gericht an, weil das neue Kreditinstitut nicht über Filialen am gesamten deutschen Bodenseeufer verfüge.

Das OLG wies die Klage ab. Die Sparkasse umfasse massgebliche Teile des Bodenseegebiets und habe -- verglichen mit anderen dortigen Sparkassen -- mit Abstand den grössten Umsatz. Ein lückenloses Filialnetz am deutschen Seeufer hält das OLG nicht für erforderlich.


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