02.07.2014

Adidas

Sportartikelware künftig auch über Online-Marktplätze erhältlich

Das seit 2012 geltende Verkaufsverbot seiner Artikel aufgegeben.

Sportfachhändler dürfen Waren von Adidas künftig auch über Online-Plattformen wie Ebay oder Amazon anbieten. Adidas hat das seit 2012 geltende Verkaufsverbot seiner Artikel über Internet-Marktplätze aufgegeben. Zuvor hatte das deutsche Bundeskartellamt "schwerwiegende wettbewerbsrechtliche Bedenken" geäussert. Ihr Verfahren gegen den Konzern hätten die Kartellwächter nun eingestellt, teilte die Kartellbehörde am Mittwoch mit.

Zwar dürften Hersteller bei der Auswahl ihrer Händler bestimmte Qualitätsanforderungen stellen, erläuterte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Nach europäischem und deutschem Kartellrecht ist es aber nicht erlaubt, wesentliche Vertriebskanäle wie den Online-Handel weitgehend auszuschalten", erklärte er. Gerade für kleinere und mittlere Sportartikelhändler sei es wichtig, dass sie die Waren nicht nur in eigenen Online-Shops, sondern auch auf Online-Marktplätzen anbieten könnten.

Auch Asics unter die Lupe genommen
Der Bundesverband Onlinehandel (BVOH) begrüsste "diesen Sinneswandel der Adidas-Verantwortlichen", wie der Verband mitteilte. Der Weltkonzern spiele mit seiner Neuausrichtung eine wichtige Vorreiterrolle für andere Hersteller, denn noch immer gebe es "Hunderte von Herstellern, die Fachhändlern den Online-Vertrieb verbieten", mahnte BVOH-Präsident Oliver Prothmann.

Die deutsche Kartellbehörde hatte neben Adidas zuletzt auch die Vertriebspraxis des Sportwarenfabrikanten Asics unter die Lupe genommen und den Konzern wegen ähnlicher, "schwerwiegender Wettbewerbsbeschränkungen" abgemahnt. Demnach verbietet auch Asics in seinen Vertriebsregeln den Verkauf über Online-Marktplätze und untersagt ausserdem die Auflistung in Preisvergleichsportalen. Mit Asics verhandeln die Kartellwächter den Angaben zufolge derzeit noch über eine kartellrechtlich einwandfreie Ausgestaltung des Internet-Vertriebs. (sda)

 


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