Die Messe Schweiz AG ist vor Bundesgericht im Streit um das SARS-bedingte Arbeitsverbot an der Uhren- und Schmuckmesse von 2003 erfolglos geblieben. Die Lausanner Richter haben die Beschwerde nur in einem Nebenpunkt gutgeheissen.
Die schriftliche Begründung des Urteils steht noch aus. Gemäss Dispositiv wurde die Beschwerde der Messe Schweiz zwar "im Sinne der Erwägungen teilweise gutgeheissen". Betroffen ist aber nur die "Notwendigkeit der Erstellung von Sitzungsprotokollen". Im übrigen werde die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten sei.
Der angefochtene Entscheid des Eidg. Departements des Innern (EDI), mit dem dieses das Arbeitsverbot bestätigt hatte, wurde vom Bundesgericht nicht aufgehoben. Zudem hat es die Verfahrenskosten von 8000 Franken vollständig den Beschwerdeführerinnen Messe Schweiz AG und Messe Basel AG auferlegt.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hatte am 1. April 2003 ein Arbeitsverbot für rund 400 Aussteller und deren 3000 Angestellte aus dem asiatischen Raum an der «Baselworld», der Weltmesse für Uhren und Schmuck, ausgesprochen. Damit sollte eine Ausbreitung der damals grassierenden Lungeninfektion SARS verhindert werden.
Das Arbeitsverbot hatte für die Messe nach eigenen Angaben "existenzbedrohende Schadenersatzforderungen" in zweistelliger Millionenhöhe zur Folge. Auf Druck der Aussteller sei der Standort Zürich aufgegeben worden. Man habe in der Folge 40 Mio. Franken in eine Ersatzhalle in Basel investieren müssen.

