20.09.2007

Ferrero

Streit um "Kinder" verloren

Haribo setzt sich vor Gericht durch.

In einem jahrelangen Rechtsstreit um die Bezeichnung "Kinder" hat sich in Deutschland der Süsswaren-Hersteller Haribo gegen den Kinderschokolade-Produzenten Ferrero durchgesetzt. Gemäss einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag darf Haribo seine Zucker- und Backwaren "Kinder Kram" nennen. Die Rechte der Ferrero-Gruppe, die für ihre Waren die Bezeichnung "Kinder" ins Markenregister hatte eintragen lassen, würden nicht verletzt, entschied das Gericht.

Weil der Wortbestandteil "Kinder" im Zusammenhang mit Schokolade lediglich den Abnehmerkreis umschreibe, geniesse er für sich genommen keinen markenrechtlichen Schutz, begründete das Gericht. Ferrero könne zwar seine graphischen Bildmarken schützen lassen, nicht jedoch den Wortbestandteil "Kinder". Bereits 2003 hatte der BGH eine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken der beiden Konkurrenten verneint.

Auch in einem zweiten Prozess musste sich Ferrero geschlagen geben. Dabei ging es um das Milchdessert "Kinderzeit", das die Firma Zott auf den Markt bringen wollte. Ferrero wollte dem Hersteller die Verwendung der Bezeichnung auf Verpackungen und in der Werbung untersagen lassen. Auch hier sah der BGH keine zu grosse Ähnlichkeit zwischen den Ferrero-Marken und dem Zott-Produkt und lehnte deshalb ein Verbot ab.

In der Schweiz geschützt

Anders in der Schweiz: Hierzulande bleibt die Marke "Kinder" dem italienischen Unternehmen Ferrero vorbehalten. Die Jackson International Trading, die den Namen auch für ihre Süssigkeiten benutzen wollte, war im Juli vor dem Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt. Bereits 2004 hatte das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum ein erstes Veto ausgesprochen. Es verweigerte dem österreichischen Unternehmen das Recht, seine Marke "Kinder Party" in der Schweiz schützen zu lassen.

Jackson hatte vergeblich geltend gemacht, dass "Kinder" eine der wichtigsten Konsumentengruppen von Süssigkeiten bezeichnet und daher für alle Fabrikanten frei benutzbar sein sollte. Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts reicht das Wort "Party" allein nicht aus, um eine Verwechslung mit den Ferrero-Produkten zu verhindern. (sda)


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen