Im Kanton Schwyz sollen die Gemeinden die Kurtaxe nicht mehr zur Finanzierung von ordentlichen Gemeindeaufgaben oder der touristischen Werbung verwenden dürfen. Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt. Wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte, soll das Kurtaxengesetz von 1970 grundlegend erneuert werden. In zentralen Punkten entspricht das geltende Recht nicht mehr der Rechtssprechung des Bundesgerichtes.
Gemäss des aktuellen Rechts dient die Kurtaxe der Förderung des Fremdenverkehrs. Dies sei zu weit gefasst, schreibt der Regierungsrat in seiner Botschaft. Mit dem Ertrag der Taxe müssten Leistungen finanziert werden, die überwiegend den Gästen dienten. Sonst sei es nicht zulässig, die Ortsansässigen nicht zu belasten.
Die Kurtaxe darf somit in Einrichtungen, Veranstaltungen und Dienstleistungen fliessen, die überwiegend für Gäste bestimmt sind. Die Gelder dürften aber nicht für die Werbung oder für ordentliche Gemeindeaufgaben wie Verwaltung, Strassen, Wasserversorgung oder Feuerwehr verwendet werden, präzisiert der Regierungsrat. (sda)

