10.04.2008

Public Viewing

UEFA beharrt auf eigenen Lizenzrechten

Verband bedauert neuen Urheberrechts-Tarif.

Lizenzierung und Gebühren für das Public Viewing von Spielen der Fussballeuropameisterschaft EURO 2008 bewegen die Gemüter weiter. Die UEFA beharrt auf ihrer eigenen Lizenz für Übertragungen auf Leinwände von über 3 Metern Diagonale. Die UEFA-Lizenz bei Vorführungen ab dieser Bildschirmgrösse sei trotz des neuen Urheberrechtstarifs nötig, teilte der europäische Fussballverband UEFA am Donnerstag zu einem Entscheid der Schiedskommission für die Verwertung von Urheber- und Schutzrechten mit. Aufführungs- und Vorführrechte seien nämlich nicht Gegenstand des neuen Tarifs, ausser es gehe um Konzerte. Das halte die Schiedskommission in ihrem Entscheid fest, begründet die UEFA.

Martin Wüthrich, Mediensprecher bei der Musikurheberrechtsgesellschaft SUISA, sagte der Nachrichtenagentur SDA, mit dieser Haltung wolle die UEFA Rechte geltend machen, die über jene hinausgingen, die durch die Urheberrechtsgesellschaften wahrgenommen werden. Das gleichzeitige und unveränderte Zeigen von Fernsehsendungen sei aber durch eine Lizenz nach dem neuen Urheberrechtstarif abschliessend geregelt. Seine Organisation, welche den neuen Tarif für insgesamt fünf Urheberrechtsgesellschaften abrechnet, weist ihre Kunden auf die UEFA-Haltung hin.

Der Fussballverband seinerseits teilte mit, nach dem neuen Urheberrechts-Tarif werde auch für nicht-komerzielle Anlässe eine Entschädigung fällig. Das sei nicht im Sinn der UEFA, die dafür seit einem Jahr eine kostenlose Lizenz vorsehe. Es sei bedauerlich, dass der neue Urheberrechts-Tarif vor dem grossen Sportereignis Gültigkeit erlange. (sda)


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