Der FH-Vorstand werde der Generalversammlung Vorschläge unterbreiten, die die Vergabe des Labels strenger regeln, teilte der Verband am Mittwoch mit. Die Bestimmungen umfassen sowohl die Uhren als auch die Uhrwerke. Sie gehen über die bundesrätliche Verordnung aus dem Jahr 1971 hinaus, die von vielen als zu lasch kritisiert wird.
Nach den FH-Vorschlägen soll ein Wert-Kriterium eingeführt werden. Demnach gilt eine mechanische Uhr als "Swiss made", wenn mindestens 80 Prozent der Produktionskosten in der Schweiz anfallen. Bei elektronischen Uhren liegt dieser Mindestwert bei 60 Prozent. Weiter müssen Entwürfe und die Herstellung von Prototypen sowohl für Uhren als auch für Uhrwerke in der Schweiz erfolgen.
Bislang genügte es, ein Schweizer Uhrwerk in der Schweiz in ein Gehäuse einzubauen und die Qualitätskontrolle der fertigen Uhr in der Schweiz durchzuführen, um die Uhr dann als "Swiss made" zu verkaufen.

