Die aussergerichtlcihen Verhandlungen der Walliser Milchwirtschaft mit den anderen Käseproduzenten über die Marke "Raclette" sind gescheitert. Damit hat nun definitiv das Bundesgericht das letzte Wort. Die Walliser hatten zuvor angeboten, eine Koexistenzvereinbarung zu treffen. Der echte Walliser Raclette-Käse sollte dabei künftig unter der Bezeichnung "Raclette AOC vertrieben werden.
Ursprünglich sollte die Marke "Raclette" allein den Walliser Käseproduzenten zustehen. Die Rekurskommission des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes entschied Ende Juni 2006 jedoch, dass der Begriff "Raclette" - sofern er alleine steht -- nicht geschützt werden kann.
Aus Sicht des Verbandes bietet der Schutz des Begriffs "Raclette nicht nur für die Walliser Käseproduzenten wesentliche Vorteile bei der Vermarktung des traditionellen Raclettekäses, sondern auch für alle anderen Racletteproduzenten in der Schweiz. Eine Vereinbarung über eine Koexistenz hätte nach einer Übergangsfrist die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der gegengenseitigen Anerkennung von Herkunftsbezeichnungen zwischen der Schweiz und der EU, wie dies in den Bilateralen Verträgen vorgesehen ist, die Bezeichnung "Raclette für die Schweiz zu schützen.

