17.01.2015

Telefonverkäufe

Vorlage zum Widerrufsrecht wird gestrafft

National- und Ständerat wollen den Konsumentenschutz stärken.

Das allgemeine Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen bei Käufen im Internet ist vom Tisch. Bei Telefonkäufen wollen National- und Ständerat den Konsumentenschutz aber stärken. Weil die Vorlage in den Räten arg zerzaust wurde, soll sie vor einem definitiven Entscheid neu gefasst werden.
 
Der Ständerat hatte sie an die Kommission zurückgeschickt, nachdem sich für das Widerrufsrecht bei Online-Käufen in der Wintersession in der kleinen Kammer keine Mehrheit gefunden hatte. Die Gesetzesänderung soll nun ohne die zentrale Bestimmung neu gefasst werden.

Die Rechtskommission des Ständerats hat der Schwesterkommission einen entsprechenden Antrag gestellt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Diese muss gemäss Parlamentsgesetz ihre Zustimmung geben, wenn eine  Vorlage in der Differenzbereinigung von Grund auf neu konzipiert wird. (sda)


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