Als erstes Walliser Produkt ist das "Eau-de-vie de poire du Valais" als geschützte Ursprungsbezeichnung AOC in das Eidgenössische Register eingetragen worden. Der Birnenschnaps muss zwingend in der Ursprungsregion abgefüllt werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die einzige Einsprache gegen abgewiesen, wie es am Montag mitteilte. Ein Solothurner Unternehmen hatte gegen die Abfüllpflicht der Spirituose im Wallis opponiert. Eine geschützte Bezeichnung darf nur von den Produzenten des entsprechend definierten geographischen Gebiets benutzt werden. Damit soll insbesondere eine Täuschung der Konsumenten verhindert werden, wie es in der Mitteilung weiter heisst.
17.12.2001
AOC
Walliser Birnenschnaps registriert
Vier weitere Walliser Produkte in der Warteschlaufe.
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