26.04.2005

Weinverband verklagt Bund wegen 0.5-Promille-Kampagne

Wieviel Promille ergibt ein Glas Wein? Der Schweizer Branchenverband Wein (SBW) hält die Gleichung "0.5 Promille = max. ein Glas" für nachweislich falsch und will gegen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) einreichen. Deren Info-Kampagne ist nach seiner Auffassung unlauter und verstösst gegen das Gesetz.
Weinverband verklagt Bund wegen 0.5-Promille-Kampagne

Insgesamt 11'500 Plakate haben das Bundesamt für Gesundheit und die Beratungsstelle für Unfallverhütung seit Ende Jahr aufgehängen lassen, um auf den neuen Blutalkohol-Grenzwert von 0.5 Promille beim Autofahren hinzuweisen. Der Claim der Info-Kampagne des Bag und BfU: "0.5 Promille = max. 1 Glas". Es ist diese einfache Gleichung die beim Schweizer Branchenverband Wein für rote Köpfe sorgt -- und gegen die er nun gerichtlich vorgehen will: Heute teilten die Weinhändler mit, dass sie das BAG und die BfU verklagen wollen.

"Die Aussage der Kampagne ist nachweisbar falsch", sagte Jürg Bussmann, Direktor des Branchenverbands Wein gegenüber "persoenlich.com". Er hält den Claim der aktuellen Kampagne als unlauter und gegen das Gesetz verstossend. Dabei soll der Entscheid, das BAG und die Bfu zu verklagen, der Weinlobbby keineswegs leicht gefallen sei. "Wir sind uns der Notwendigkeit einer Kampagne gegen den Missbrauch von Alkohol sehr wohl bewusst", so Bussmann.

Weil aber die behördliche Kampagne in eine vollständig neue und inakzeptable Richtung gehe, sehe man keine wirksamere Möglichkeit, die Diskussion auf eine sachlichere Ebene zurückzuführen. "Früher wurde im Gegensatz zu heute an das Verantwortungsbewusstsein des mündigen Bürgers appelliert", beklagt Bussmann. Mit der aktuellen Kampagne jedoch stellten die Bundesämter vielmehr ihre eigene Glaubwürdigkeit in Frage und verunsichere die Konsumenten. Seit Anfang Jahr sei in der Schweiz der Konsum von Wein um 20 bis 25 Prozent zurückgegangen.

Das BAG zeigt sich im Gegenzug von der Klage überrascht: "Wir wissen von der Klage erst seit heute morgen und kennen deren Inhalt nicht genau", so Simone Meier, BAG-Sprecherin gegenüber "persoenlich.com". Wie das Bundesamt auf die Klage reagieren will, vermochte Meier noch nicht zu sagen.

Ziel der Kampagne sei es gewesen, die Verkehrsteilnehmer über die Bestimmungen des Strassenverkehrs möglichst umfassend zu informieren, so Meier. Dazu gehöre eine einfache Botschaft, die sich an alle Personen unabhängig von Geschlecht, Gewicht und Altersklasse richte. Eine differenzierte Aussage sei bei einer Info-Kampagne dieser Grösse indes nicht möglich.

Von einer stillen Einigung mit dem Bag hat der Branchenverband Wein bewusst abgesehen. Man wählte den Weg der Klage aufgrund seiner Medienwirksamkeit. "Wir möchten unseren Standpunkt öffentlich erklären und bewirken, dass das BAG und die BfU ihre Aussage zurückziehen müssen", erklärt Bussmann. Sein Anliegen kommt reichlich spät: Sämtliche 11'500 Plakate sollen laut BfU-Kampagnenleiter Ueli Moser längst von den Wänden verschwunden sein.

(Text: David Vonplon)


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