27.08.2008

St. Gallen

Wurst ist nicht einfach Wurst

Geografische Angabe darf geschützt werden.

Die "St. Galler Bratwurst" darf in Zukunft nur noch in der Ostschweiz hergestellt werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat eine Einsprache gegen die Registrierung dieser geschützten geografischen Angabe (GGA) abgewiesen. In seinem Einspracheentscheid kommt das BLW zum Schluss, dass der ausgezeichnete Ruf und die lange Tradition der "St. Galler Bratwurst" und "St. Galler Kalbsbratwurst" einen genügenden Zusammenhang mit dem "Terroir" darstelle.

Nachdem das BLW im August 2007 das Gesuch um Registrierung der GGA veröffentlicht hatte, war es zu einer Einsprache gekommen. Die Einsprecher rügten nicht nur, dass die "St. Galler Bratwurst" damit nur noch in den vier Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden produziert werden dürfe. Sie sahen auch die Wirtschaftsfreiheit und das Kartellgesetz verletzt.

Das BLW hat nun sämtliche Rügen als unbegründet abgewiesen, heisst es weiter. Das BLW vertritt die Auffassung, dass alle Voraussetzungen für die Eintragung einer GGA erfüllt sind. Der Entscheid des BLW kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. (sda)


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen