29.08.2004

SF DRS

"10vor10"-Beitrag kommt vors Bundesgericht

Klägerin ist das rechtsbürgerliche Medienforum.

Der "10vor10"-Beitrag mit vermummten WEF-Gegnern hat ein juristisches Nachspiel: Gegen SF DRS und die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) ist beim Bundesgericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht worden, wie die SonntagsZeitung vermeldet. Klägerin ist demnach das rechtsbürgerliche Medienforum. "10vor10" habe mit dem Vermummtenbericht Programmbestimmungen verletzt, zitiert die SoZ das Medienforum. Das müsse eine Rüge der UBI absetzen. Die UBI hatte eine Beschwerde gegen den Beitrag abgewiesen ("persoenlich.com" berichtete).

Im TV-Beitrag kündigten sechs vermummte Mitglieder der Gruppe Revolutionä res Bündnis (Rebü) Gewalt an. "Wir rufen zu jeder Widerstandsform auf", sagte ein Aktivist mit Skimütze, Perücke und dunkler Sonnenbrille. "Wir planen zielgerichtete militante Aktionen gegen die Symbole des Kapitals", erklärte ein anderer. -- Das UBI urteilte damals, "10vor10" habe sich nicht zum Sprachrohr der militanten Gruppe gemacht. Es habe ein Interesse daran bestanden, einmal etwas über eine solche Gruppierung zu erfahren. Damit gewichtete die UBI die Programmautonomie von SF DRS höher als die Gefährdung der inneren Sicherheit.


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