Unter den Schlagzeilen "Aargauer Pfarrer Sex-Anklage" (Titelseite) und "Schock-Anklage gegen Pfarrer" hat die Zeitung "Blick" am 2. Juni einen Artikel publiziert, in dem eine Tochter behauptet, ihr Vater hätte sie "während zwölf Jahren missbraucht und vergewaltigt". Dazu wurde ein Bild des vermeintlichen Täters gezeigt, das nicht unkenntlich gemacht wurde. Weiter wurde der Vorname mit dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens, Beruf (ref. Pfarrer), Alter, Wohn- und Arbeitsort erwähnt. Am 17. Juni wurde der Pfarrer vom Bezirksgericht Zofingen freigesprochen (Urteil noch nicht rechtskräftig). .
Jetzt hat der Geistliche gegen die Ringier AG (die den "Blick" herausgibt), Chefredaktor Ralph Grosse-Bley sowie die Autorinnen wegen "widerrechtlicher Persönlichkeitsverletzung" geklagt. Das haben Recherchen der Zeitung "Sonntag" ergeben. "Durch diesen Artikel wurde die Identität vollumfänglich preisgegeben", heisst es in der Klageschrift, was zu "massiven Problemen an seinem Arbeitsort" geführt habe. Auch in Zukunft seien wegen des Artikels "berufliche Schwierigkeiten zu erwarten". Denn der Artikel habe seinen "Ruf aufs Massivste geschädigt" und ihn in seiner Ehre verletzt.
"Der 'Blick' hätte den Pfarrer nicht mit Bild und allen anderen Angabenblossstellen dürfen. Das kann ich sagen, ohne den Fall genau zu kennen», meint der Präsident des Presserats, Dominique Von Burg, gegenüber dem "Sonntag". Eine solche Identifizierung ist rechtlich (Art. 28 Abs. 2 ZGB) nur dann gerechtfertigt, wenn "ein überwiegend öffentliches Interesse (Informationsinteresse)" vorliegt. Gemäss der Klageschrift ist der Pfarrer keine Person von öffentlichem Interesse. Der Kläger sei "eine völlig unbekannte Person". Ringier wollte auf Anfrage der Zeitung keine Stellung zum laufenden Verfahren nehmen.

