13.10.2004

Bundesgericht

Am WEF gestoppten Journalist abgewiesen

Kein Anspruch auf Beurteilung durch Gericht.

Das Bündner Verwaltungsgericht ist zu Recht nicht auf die Beschwerde eines Journalisten eingetreten, der während des World Economic Forums (WEF) 2001 von der Polizei vorübergehend an der Anreise nach Davos gehindert worden war. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab.

Laut den Lausanner Richtern wurde der freie Journalist durch seine polizeiliche Zurückweisung nicht in seinen "zivilen Rechten" im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beeinträchtigt. Ein direkter oder hinreichend naher Einfluss auf seine beruflich Stellung sei nicht ersichtlich.

Kein gerichtlicher Rechtsschutz

Er habe damit keinen Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz gemäss EMRK. Der Betroffene war ans Bundesgericht gelangt, nachdem das Bündner Verwaltungsgericht auf seine Beschwerde 2003 nicht eingetreten war. Die I. öffentlichrechtliche Abteilung hat seine Beschwerde an ihrer Sitzung vom Mittwoch nun abgewiesen.

Vom 25. bis zum 31. Januar 2001 hatte in Davos das WEF stattgefunden. Der Journalist war am 27. Januar 2001 in einem Postauto nach Davos unterwegs gewesen, um über die WEF-Gegenveranstaltung "The Public Eye on Davos" zu berichten. Auf diesen Tag war zudem eine unbewilligte Demonstration angekündigt. Vor Davos wurde das Postauto von der Polizei gestoppt und die Insassen nach einer Kontrolle zur Rückkehr angehalten. So auch der Journalist, obwohl er seinen Presseausweis gezeigt und Auskunft über seine journalistische Arbeit gegeben hatte.


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