04.11.2022

ZAV

Angeregte Debatte ums Leistungsschutzrecht

«Keine Linksteuer», «Gefälligkeitsbericht»: Andreas von Gunten von der Digitalen Gesellschaft Schweiz, VSM-Geschäftsführer Stefan Wabel und Martin Steiger, Experte für Recht im digitalen Raum, waren sich an der Diskussion anlässlich des Medienfrühstücks des Zürcher Anwaltsverbands oft uneinig.
ZAV: Angeregte Debatte ums Leistungsschutzrecht
Debattierten in Zürich angeregt über das Leistungsschutzrecht (v.l.): Andreas von Gunten, Mitglied von der Digitalen Gesellschaft Schweiz, Martin Steiger, Anwalt für Recht im digitalen Raum, und Stefan Wabel, Geschäftsführer Verlegerverband Schweizer Medien. (Bilder: zVg/Keystone)
von Tim Frei

Die Debatte ums Leistungsschutzrecht dürfte bald wieder ins Rollen kommen. Grund: Die vom Bundesrat in Auftrag gegebene Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende 2022 stehen (persoenlich.com berichtete). Das Thema des diesjährigen Medienfrühstücks des Zürcher Anwaltsverbands (ZAV) «Leistungsschutzrecht für journalistische Medien: Die Rettung des Journalismus in der Schweiz – oder eine politische Zwängerei ohne Nutzen für die Gesellschaft?» am Freitag hatte deshalb eine hohe Aktualität. Nach Inputreferaten von Martin Steiger, Anwalt für Recht im digitalen Raum bei Steiger Legal, Andreas von Gunten, welcher der Allianz faires Urheberrecht angehört, und Stefan Wabel, Geschäftsführer des Verlegerverbands Schweizer Medien, kam es zu einer angeregten Diskussion, in der selten Einigkeit herrschte.

Konkret geht es beim geplanten Leistungsschutzrecht darum, dass Tech-Plattformen wie etwa Google und Facebook künftig eine Abgabe an Schweizer Medien für die Verbreitung deren journalistischer Inhalte entrichten müssen. Der Bundesrat erachtet dieses Anliegen «grundsätzlich als berechtigt», wie er in einem Bericht festhielt. 

Kritik am Bericht des Bundesrats

Das Leistungsschutzrecht hat einen europäischen Hintergrund: Die EU hatte 2019 eine urheberrechtliche Regelung zum Schutz von journalistischen Veröffentlichungen eingeführt. Dieser Direktive sind bereits einige EU-Staaten gefolgt. Während die Umsetzung in Frankreich am weitesten fortgeschritten ist, hat Deutschland auf Basis des Leistungsschutzrechts erste Verträge mit Google abgeschlossen.

Der Bundesrat bilanziert in seinem Bericht, «dass das Leistungsschutzrecht in der EU vermehrt dazu führen dürfte, dass die journalistischen Medien für ihre Leistungen tatsächlich abgegolten werden». Ein Fazit, das Andreas von Gunten kritisch sieht: «Es ist ein Gefälligkeitsbericht für die Branche, der voller Widersprüche und frei von Belegen ist. Deshalb ist es für Schlussfolgerungen zum Erfolg des Leistungsschutzrechts in Europa zu früh.»

Für Stefan Wabel vom Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) ist dagegen klar: «Das Leistungsschutzrecht gehört zum modernen Urheberrecht. Die entsprechende EU-Direktive wurde 2019 vom EU-Parlament verabschiedet und ist seither in der Umsetzung auf Ebene der einzelnen Länder. 14 Staaten haben das Gesetz bereits verabschiedet, in weiteren 11 Ländern läuft derzeit die Umsetzung.» Wabel betont zudem: «Wir brauchen das Leistungsschutzrecht, damit wir gegenüber dem Ausland nicht hinterherhinken und als gesetzliche Grundlage, damit wir überhaupt mit Google über die Entschädigungshöhe verhandeln können.»

Gemäss Martin Steiger hört man für den Schweizer Medienmarkt von Entschädigungschätzungen eines zweistelligen Millionenbetrags pro Jahr. «Mehr als 100 Millionen Franken sehe ich mit Blick aufs Ausland als sehr optimistisch an», so der Anwalt. Steiger gab zudem auch Einblicke darin, was ein möglicher Ansatz wäre, die vergütungspflichtigen Plattformen zu definieren: Nachrichten-Aggregatoren, Suchmaschinen und Social-Media-Plattformen, die mindestens zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung erreichen.

«Ein fairer Ausgleich ist gerechtfertigt»

Weiter stellt sich auch die Frage, wie die Schweizer Verlage zu ihrem Geld kommen. Hierbei hat der VSM laut Wabel keinen individuellen, sondern eindeutig einen kollektiven Ansatz über eine Verwertungsgesellschaft wie beispielsweise ProLitteris im Auge.

Die Vernehmlassungsvorlage ist zwar noch nicht publik. Doch für von Gunten ist klar: «Dürfte sie so ausgestaltet sein, wie dies laut unseren Informationen zu erwarten ist, dürfte es sich im Kern um eine Medienlinksteuer handeln.» Von Gunten spricht in diesem Zusammenhang auch von «Neuland», welches die Schweiz im Vergleich zum Leistungsschutzrecht in Europa begehen würden: «Google, Facebook und Co müssten hierzulande nicht nur für sogenannte Snippets eine Abgabe entrichten, sondern jeder Link, der zu journalistischen Inhalten führt, wäre fortan abgabepflichtig.»

Wabel widerspricht: «Von einer Linksteuer kann keine Rede sein. Und es ist auch kein Neuland. Es geht beim Leistungsschutzrecht ausschliesslich um die kommerzielle Verwendung von journalistischen Inhalten durch die Techplattformen, nicht um das reine Verlinken. Das ist in Europa so geregelt und soll auch in der Schweiz so umgesetzt werden. Denn diese Inhalte sind das Futter für das Geschäftsmodell der Techplattformen. Deshalb ist ein fairer Ausgleich gerechtfertigt.»

Wille zur Umverteilung infrage gestellt

Dem Bundesrat ist es beim Leistungsschutzrecht ein Anliegen, «dass auch kleinere Medienverlage sowie die Medienschaffenden profitieren sollen». Dies sei auch für den VSM wichtig, so Wabel weiter: «Wir könnten uns beispielsweise das Degressionsmodell aus Deutschland vorstellen, bei dem kleinere Verlage überproportional zu ihrer Grösse entschädigt werden sollen.» Von Gunten hielt dem dagegen: «Inwieweit die grossen Medienunternehmen bereit waren, eine Umverteilung anzunehmen, hat bekanntlich die Debatte ums Mediengesetz gezeigt.» Das liess Wabel nicht kommentarlos verstreichen: «Ich möchte daran erinnern, dass die Vorlage sowohl bei der Online- als auch bei der indirekten Förderung ein Degressionsschlüssel vorsah.»

In Sachen Beteiligung der Journalisten und Journalistinnen an den Entschädigungen gibt es laut VSM-Geschäftsführer Wabel ein denkbares Modell von 50 (Verlage) zu 50 (Medienschaffende). «Das wäre fair und deshalb eine Variante, hinter der wir stehen würden.» Von Gunten zweifelt jedoch daran, dass die Medienhäuser ihre Journalistinnen und Journalisten tatsächlich in fairer Weise an den Entschädigungen beteiligen würden. Auch Martin Steiger war eher skeptisch, ob die Entschädigung von Medienschaffenden mehr als Lippenbekenntnisse der Verlage seien.

Eigentlich könnte man meinen, dass die Branche ein Leistungsschutzrecht geschlossen befürwortet. Schliesslich sieht der VSM doch das langfristige Bestehen unabhängiger Medien ohne ein solchen Gesetzesartikel als gefährdet an (persoenlich.com berichtete). Doch von Gunten sagte am Medienfrühstück des Zürcher Anwaltsverbands: «Einzig die gedruckte Presse steht dahinter.» Dem setzte Wabel entgegen: «Es sind nicht nur der VSM und seine Mitglieder, sondern es gibt eine breite Abstützung von Gewerkschaften, Radio, Fernsehen, Onlineportalen.» Falls einzelne Parteien noch nicht dahinterstehen würden, wie beispielsweise der Verband Medien mit Zukunft liege dies daran, dass man die Position noch nicht gefunden habe.

Mediendialog hinter verschlossenen Türen?

Apropos Position: Laut Recherchen der Digitalen Gesellschaft Schweiz, bei der sowohl Steiger als auch von Gunten Mitglied sind, war beim einjährigen Mediendialog des Bakom mit der Medienbranche ein Positionspapier zum Leistungsschutzrecht geplant gewesen. Der Dialog habe hinter verschlossenen Türen stattgefunden, dies eine der Erkenntnisse der Recherche, welche auf Dokumenten basiert, welche die Digitale Gesellschaft laut eigenen Angaben unter Verweis auf das Öffentllichkeitsgesetz vom Bakom erhalten hat – allerdings erst nach einem Schlichtungsverfahren. «Das ist zwar ein Nebenschauplatz, aber das entspricht nicht dem Verständnis von Transparenz», so Steiger.

Wabel widersprach: «Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat die Branche eingeladen zum Austausch, wir haben Aufklärung betrieben.» Und: «Der Mediendialog fand weder hinter verschlossenen Türen statt noch war ein Positionspapier geplant gewesen.» Was Steiger natürlich mit Verweis auf die Recherche anders sah.

Es wäre an der Zeit, dass die Vernehmlassungsvorlage zum geplanten Leistungsschutzrecht öffenltlich wird. Erst dann kann die Debatte auf der Basis vorgesehener Punkte des Leistungsschutzrechts geführt werden – und nicht auf Annahmen, wie eine entsprechende Vorlage aussehen könnte.



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Kommentare

  • Martin Steiger, 04.11.2022 21:04 Uhr
    Vielen Dank für die treffende Zusammenfassung!
Kommentarfunktion wurde geschlossen

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