02.12.2024

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Anuschka Roshani hat Anspruch auf 33 Monatslöhne

Nach dem Teilsieg vor Arbeitsgericht im Verfahren gegen Tamedia ist auch die Höhe des Schadenersatzes klar, den die entlassene Magazin-Redaktorin erhalten könnte.

Das Arbeitsgericht Zürich hatte vor zwei Wochen die Kündigung von Anuschka Roshani aufgehoben. Tamedia, ihre frühere Arbeitgeberin, habe nicht nachweisen können, dass der Magazin-Redaktorin nicht aus Rache gekündigt wurde (persoenlich.com berichtete). Roshani hat nun Anspruch auf den Lohn für die gesamte Zeitspanne seit ihrer Kündigung, was derzeit 24 Monate umfasst. Hinzu kommen neun Monate aufgrund des Kündigungsschutzes und der Kündigungsfrist, was insgesamt mindestens 33 Monatslöhne ergibt. Das schreibt die NZZ in ihrer Montagsausgabe.

Zentrale Rolle des Gleichstellungsgesetzes

Im Normalfall ist der Schadenersatz für missbräuchliche Kündigungen auf sechs Monatslöhne begrenzt. Jedoch ändert sich dies grundlegend, wenn die Kündigung im Umfeld einer Beschwerde ausgesprochen wird, die unter das Gleichstellungsgesetz fällt. In solchen Fällen ist der Schadenersatz nicht mehr begrenzt, sondern nach oben offen.

Tamedia hat angekündigt, das Urteil anzufechten, was den Rechtsstreit weiter in die Länge ziehen wird. Dies könnte Roshanis Anspruch auf Lohn weiter erhöhen, je länger das Verfahren dauert. (pd/nil)


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