Hintergrundgespräche sind für recherchierende Journalisten unerlässlich. Ebenso wichtig ist es, dabei erhaltene Informationen vor einer Veröffentlichung sorgfältig zu prüfen – und zwar im Interesse beider Gesprächspartner. Das zeigt ein Fall, der am Freitag vor dem Bezirksgericht Zürich verhandelt wurde, wie es in der «NZZ» heisst.
Im September 2014 traf sich ein Journalist der «Limmattaler Zeitung» mit Manuela Schiller, Präsidentin der Regionalgruppe Stadt Zürich des Mieterverbandes (MVZ) und bekannte Rechtsanwältin. Thema war die «Josef Wiederkehr Immobilien AG» in Dietikon. Drei Wochen später erschien in der Zeitung ein Bericht. Im Titel heisst es, der MVZ werfe dem Unternehmen Abzockerei vor.
Gespräch statt Interview
Die AG ergriff rechtliche Mittel, die in eine Anklage wegen übler Nachrede mündete. Schillers Verteidigerin betonte am Prozess, es habe sich beim Gespräch nicht um ein Interview gehandelt, sondern um ein Recherche-Gespräch. Es sei unter dem Vorbehalt Schillers gestanden, dass ihre Angaben nachgeprüft werden. Erst im Nachhinein habe sie gemerkt, dass sie als einzige Quelle diente.
Die Einzelrichterin bestätigte den Antrag auf üble Nachrede, reduzierte den Strafantrag von 40 auf 35 Tagesansätze à 340 Franken bedingt und verzichtete auf die beantragte Busse. Schiller hätte nicht davon ausgehen dürfen, dass der Journalist den Vorwurf überprüfe. Ausserdem habe sie ihre Äusserungen für die Zeitung noch gegenlesen können, sagte die Richterin zur Anwältin: «In diesem Zeitpunkt hätten Sie die Notbremse ziehen müssen.»
Mit dem Journalisten schloss das Unternehmen einen Vergleich, sein Text ist in der Medien-Datenbank gelöscht. (cbe)

