Am Mittwoch muss sich Ringier vor dem Zuger Kantonsgericht verantworten. Es geht um den ersten Artikel vom 24. Dezember 2014, in dem «Blick» als erstes Medium die Namen der Beteiligten der Vorkommnise an der Zuger Landammannfeier genannt hatte. Die frühere Grünen-Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verklagte die Zeitung wegen Persönlichkeitsverletzung (persoenlich.com berichtete).
Wie NZZ-Medienjournalist Rainer Stadler in seinem Artikel vom Dienstag feststellt, sind in der Schweizer Mediendatenbank (SMD) praktisch alle Texte der Blick-Gruppe über Jolanda Spiess-Hegglin nicht mehr auffindbar – mit Ausnahme des Artikels vom 24. Dezember 2014. «Man darf annehmen, dass die Löschaktion eine Reaktion auf Spiess-Hegglins Ankündigung ist, allenfalls eine Gewinnherausgabe zu verlangen», schreibt Stadler. Laut einer Berechnung von Hansi Voigt, ehemaliger Chefredaktor von «20 Minuten Online» und «Watson», soll Riniger mit Werbegeldern rund um die Spiess-Hegglin-Berichterstattung einen Netto-Gesamterlös von 1,25 bis 1,29 Millionen Franken erzielt haben.
Ringier will sich dazu nicht äussern. «Zu hängigen juristischen Verfahren nehmen wir grundsätzlich keine Stellung», so Ringier-Kommunikationschef René Beutner auf Anfrage von persoenlich.com. (cbe)
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10.04.2019 09:14 Uhr
10.04.2019 06:56 Uhr