02.04.2019

Ringier

Gericht verhandelt «Fall Spiess-Hegglin»

Am 10. April muss sich Ringier vor dem Zuger Kantonsgericht verantworten. Es könnte einen Präzedenzfall geben.
Ringier: Gericht verhandelt «Fall Spiess-Hegglin»
Jolanda Spiess-Hegglin ist gewillt, gegen Ringier nötigenfalls durch alle Instanzen zu gehen. (Bild: Keystone/Gaetan Bally)

«Blick» hat als erstes Medium die Namen der Beteiligten der Vorkommnise an der Zuger Landammannfeier vom Dezember 2014 genannt. 2017 hat die frühere Grünen-Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin die Zeitung wegen Persönlichkeitsverletzung verklagt (persoenlich.com berichtete).

Bei der nun anstehenden Gerichtsverhandlung vom 10. April könnte das Zuger Kantonsgericht einen Präzedenzfall schaffen. Zwar geht es vorerst «nur» um den ersten Artikel vom 24. Dezember 2014. Kommt das Gericht wie der Presserat zum Schluss, dass die Persönlichkeit von Spiess-Hegglin verletzt wurde, könnte es anschliessend zu einem weiteren Verfahren kommen. Darin könnte Ringier dazu verpflichtet werden, «das Geld abzuliefern, das der Konzern verdient hat, indem er ihre Haut zu Markte trug», schreiben die Zeitungen von CH Media am Dienstag.

Die Blick-Gruppe veröffentlichte laut CH Media weit über 200 Artikel, ohne dass Spiess-Hegglin bewusst mit einem «Blick»-Journalisten gesprochen habe. In einer Expertise schätzt Hansi Voigt, ehemaliger Chefredaktor von «20 Minuten Online» und «Watson», dass Ringier mit «der publizistischen Ausbeutung von Spiess-Hegglin» mehr als eine Million Franken verdient habe soll. (cbe)

 

 



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