24.06.2015

RTVG

Baselbieter Regierung tritt nicht auf Beschwerde ein

Ein Begehren zu beurteilen, dass ausserhalb des Kantons wirke, liege nicht in ihrer Kompetenz.

Die eidgenössische Abstimmung über das Radio- und TV-Gesetz (RTVG) soll nach Meinung der Regierung des Kantons Basel-Landschaft nicht nachgezählt werden. Sie ist nicht auf eine Stimmrechtsbeschwerde mit dieser Forderung eingetreten. Die bei der kantonalen Landeskanzlei eingereichte Beschwerde hatte gefordert, das Resultat der Abstimmung über das Radio- und TV-Gesetz vom 14. Juni 2015 müsse landesweit überprüft werden.

Die Baselbieter Regierung begründet ihr Nichteintreten mit einem Bundesgerichtsentscheid, wonach eine Kantonsregierung nicht die Kompetenz habe, Rechtsbegehren zu beurteilen, die auf Massnahmen zielen, die ausserhalb ihres Kantons wirken würden. Eingereicht hatte die Stimmrechtsbeschwerde eine nicht näher benannte Privatperson. Das neue Gesetz war äusserst knapp mit nur 0,16 Prozent oder 3174 Stimmen Unterschied angenommen worden. Im Baselbiet war das Ergebnis deutlich klarer: 45,8 Prozent Ja- standen 54,2 Prozent Nein-Stimmen gegenüber; die Differenz betrug 6658 Stimmen. (sda)


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