11.05.2022

Zivilprozessordnung

«Bedenklich» und «ein schlechtes Zeichen»

Ein einziges Wort soll in der Zivilprozessordnung gestrichen werden: «besonders». Doch dies habe Auswirkungen auf die Medienfreiheit, sagen Chefredaktorinnen und Chefredaktoren. persoenlich.com hat kritische Stimmen von Blick, CH Media, NZZ, SRF, Tamedia und WOZ.
Zivilprozessordnung: «Bedenklich» und «ein schlechtes Zeichen»
Die Hürden für ein Verbot von Medieninhalten sollen gesenkt werden. Kritisch sehen dies (v.l.) Silvia Süess (WOZ), Lis Borner (SRF), Patrik Müller (CH Media), Arthur Rutishauser (Tamedia) und Christian Dorer (Blick-Gruppe). (Bilder: Keystone/Alessandro della Valle, Archiv/zVg)

Das Parlament verschärft die vorsorglichen Massnahmen gegen Medien. Missliebige Medienartikel können künftig einfacher mit einer superprovisorischen Verfügung verhindert werden als heute. Künftig soll eine Berichterstattung nur noch einen «schweren Nachteil» verursachen müssen, um dagegen vorzugehen – das Wort «besonders» soll gestrichen werden. Der Nationalrat hiess am Dienstag die revidierte Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) gut (persoenlich.com berichtete). Zuvor forderte eine breite Medienallianz vom Nationalrat, von einer Verschärfung der ZPO abzusehen. Vergeblich.

«Medienfreiheit ist ein kostbares Gut», sagt Lis Borner, Chefredaktorin Audio bei SRF, zu persoenlich.com. «Sie garantiert, dass Medienschaffende denjenigen kritisch auf die Finger schauen können, die politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche Macht besitzen.» Freie Medien seien Ausdruck einer freien Gesellschaft mit bewusster Gewaltentrennung von Legislative, Exekutive, Judikative. Als sogenannte «vierte Gewalt» würden auch Medien zum System der demokratischen «checks and balances» gehören. «Um ihren Auftrag zu erfüllen, brauchen Medien Recherchefreiheit. Der Parlamentsentscheid hat das ungute Potenzial, kritische Berichterstattung zu behindern», so Borner.

Als «bedenklich» bezeichnet Arthur Rutishauser, Chefredaktor Redaktion Tamedia und SonntagsZeitung, den Entscheid des Parlaments. Dies aus mehreren Gründen: «Erstens: Superprovisorische Verfügungen kommen zustande, ohne dass die Gegenpartei angehört wird. Zweitens: Es ist bekannt, welche Richter sich leicht dazu entscheiden. Darum ist es für die Medienanwältinnen und Medienanwälte einfach, denn sie wenden sich einfach dorthin, wo sie einen medienfeindlichen Richter vermuten», so Rutishauser am Mittwoch auf Anfrage. Drittens werde alles noch viel teurer, denn sich gegen eine superprovisorische Massnahme zu wehren, koste Geld. Es koste sogar dann Tausende von Franken, wenn man sich mit der Gegenpartei einige. «Viertens: Die, die sich jetzt besser wehren können, sind reiche Leute, Oligarchen, Anwälte und Vermögensverwalter, die bei Affären nicht genannt sein wollen. Insgesamt eine Aktion gegen die Meinungs- und Medienfreiheit.»

Ähnlich klingt es von Patrik Müller, Chefredaktor der Zentralredaktion von CH Media und der Schweiz am Wochenende: «Mit diesem Entscheid behindert das Parlament die journalistische Arbeit und sendet zudem ein falsches Signal an die Redaktionen: gegen das Recherchieren und gegen die Medienfreiheit. Dafür einzustehen, ist nun umso mehr Aufgabe der Führungskräfte in den Redaktionen.» Es brauche Ermutigung und Unterstützung der Journalistinnen und Journalisten bei (juristischem) Gegenwind.

«Ohne Not verschärft»

Christian Dorer, Chefredaktor der Blick-Gruppe, sagt: «Der neueste Entscheid des Nationalrats liegt leider im Trend einer verschärften Rechtsprechung. Es ist ein Unterschied, ob ein besonders schwerer Nachteil nur glaubhaft gemacht – oder bewiesen werden muss. Eine Regelung, die sich jahrzehntelang bewährt hat, wird nun ohne Not zulasten der Medien verschärft. Die Hürden für eine superprovisorische Verfügung wurden entscheidend gesenkt. Wer etwas verbergen möchte, hat es ab sofort leichter. Für uns wird die journalistische Arbeit nun noch schwerer.»

Politisch sei der Entscheid «ein schlechtes Zeichen» und zeige, «dass die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat sich lieber für die Interessen der Unternehmen als die Pressefreiheit» einsetze. Dies sagt Silvia Süess, Redaktionsleitungs-Mitglied der Wochenzeitung WOZ. «Es sind kaum Privatpersonen, die superprovisorische Verfügungen einreichen, dafür berufen sich immer öfter Unternehmen auf die Verletzung der juristischen Persönlichkeit – für sie wird es noch einfacher, kritische Berichterstattung zu verhindern», so Süess. Es sei kein Wunder, dass die Schweiz auf der Rangliste der Pressefreiheit neu auf Platz 14 und damit nicht mehr unter den ersten zehn sei.

Die NZZ verweist auf Anfrage auf einen Kommentar ihres Redaktors Daniel Gerny. «Es ist wohl übertrieben, von einem ‹Attentat auf die Medienfreiheit› zu sprechen, wie dies die Gegner der Revision tun», schrieb Gerny in der NZZ-Ausgabe vom Dienstag im Vorfeld der Debatte im Nationalrat. «Damit ein Gericht eine superprovisorische Massnahme ausspricht, müssen auch weiterhin mehrere Kriterien erfüllt sein. Nur eines davon soll nun angepasst werden. Dies wird sich in der Praxis wohl weniger dramatisch auswirken, als von einigen Redaktionen befürchtet.» Dennoch gebe es keinerlei Grund, die Medienfreiheit einzuschränken – auch nicht mit einem kleinen Eingriff. Zu groben Fouls komme es praktisch nie – und wenn doch, würden die Gerichte zuverlässig eingreifen. Zusätzlich juristische Schützenhilfe sei «unnötig und schadet der Informations- und Meinungsäusserungsfreiheit», kommentierte Gerny.

Wird Menschenrechtskonvention verletzt?

Der Berufsverband Impressum kündigt rechtliche Schritte an. «Die Gesetzesänderung wird unweigerlich negative Auswirkungen auf die Pressefreiheit und die kritische journalistische Arbeit haben», schrieb Impressum am Mittwoch in einer Mitteilung. Deshalb werde der Verband alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um die Bundesgesetzgebung zugunsten der Medien und der Pressefreiheit zu beeinflussen. «Wenn die Arbeit von Medienschaffenden behindert wird, steht die Demokratie auf dem Spiel», heisst es weiter.

Allenfalls werde auch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg notwendig sein, so der Verband gemäss der Mitteilung. Impressum ist der Meinung, dass die neue Bestimmung nicht in Übereinstimmung mit der Meinungs- und Informationsfreiheit in Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) steht.

Zurück zu SRF. Hier lässt man sich auch nach dem Parlamentsentscheid vom Dienstag nicht aus der Ruhe bringen. «Bei SRF leben wir weiterhin Qualitätsjournalismus, wie er in unseren ‹Publizistischen Leitlinien› definiert ist», so Lis Borner. «Wir gehen sorgfältig mit Fakten und Quellen um, bauschen nicht auf, sind differenziert, unvoreingenommen und fair, achten Persönlichkeitsrechte, stellen Rechercheergebnisse über vorgefasste Thesen.» Was SRF publiziere, sei umfassend recherchiert, sauber verargumentiert und belegbar. Borner: «Wir bleiben aufmerksam, hartnäckig, kritisch. Und: Wir lassen uns nicht beeindrucken und werden weiterhin die kritische Recherche pflegen.»

Möglich, dass die vermehrten superprovisorischen Verfügungen Journalistinnen und Journalisten anspornen, noch genauer hinzuschauen.


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KOMMENTARE

Maja Ziegler
12.05.2022 07:25 Uhr
Recht so! Zahlreiche Medien haben mit ihren tendenziösen Berichterstattungen und Falschmeldungen die Gesellschaft aufgewühlt, verunsichert und gespalten. Besonders schlimm sind aus meiner Sicht die Vernichtungskampagnen gegen einzelne unangenehme Persönlichkeiten aus Politik, Gesellschaft und Sport. Gerade die Boulevardblätter, zu denen ich sämtliche Ringier-Erzeugnisse zähle, haben grobe Persönlichkeitsverletzungen herbeigeschrieben.
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