03.09.2002

Comedia

Befriedigung durch Zürcher Obergerichts-Urteil

"Obergerichtliche Ohrfeige für Bezirksanwaltschaft und Stadtpolizei".

Gemäss einer Mitteilung nimmt comedia, die Mediengewerkschaft, mit grosser Befriedigung zur Kenntnis, dass das Zürcher Obergericht am Montag eines ihrer als Pressefotografen tätigen Mitglieder vom Vorwurf des Landfriedensbruchs freigesprochen und damit ein "absurd anmutendes Urteil" der Vorinstanz aufgehoben hat.

comedia zeigt sich erfreut, dass das Obergericht bestätigt, dass der Beschuldigte klar und erkennbar als Fotograf aufgetreten sei und sich als Medienschaffender nicht nur bei den Demonstranten, sondern auch in den Reihen der Polizeibeamten aufgehalten habe. In welcher Form oder in welcher Bekleidung er eine solche Demonstration mitverfolgen wolle, sei dabei Sache des Journalisten - und nicht etwa ein Indiz für seine aktive Teilnahme an der Nachdemo, wie das die Vorinstanz noch verlauten liess.

Besonders erfreut zeigt sich comedia denn auch darüber, "dass der in Medienangelegenheiten realtitätsfremden Praxis des Zürcher Bezirksgericht hiermit ein weiterer Riegel geschoben" worden sei. Es bleibe zu hoffen, dass Polizei und Bezirksanwaltschaft ihren Umgang mit Medienschaffenden nun endlich an die - inzwischen auch nicht mehr ganz so neuen - Mediengesetze anpassen werden und in Zukunft davon absehen, diese in ihrer Arbeit zu behindern, schreibt die Mediengewerkschaft weiter.


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