16.01.2015

20 Minuten

Bericht über Fehlanreize der IV war in Ordnung

Der Presserat weist eine Beschwerde gegen sda-Meldung in der Pendlerzeitung ab.

Eine in "20 Minuten" abgedruckte Meldung der Nachrichtenagentur sda über falsche Anreize der Invalidenversicherung für Jugendliche ist nicht zu beanstanden. Der Presserat hat eine Beschwerde dagegen abgewiesen. Auch das von der Redaktion gewählte Bild ist in Ordnung.
 
Der Entscheid des Presserats wurde am Freitag veröffentlicht. Es geht um einen Artikel, der am 4. Februar 2014 in der Pendlerzeitung "20 Minuten" unter dem Titel "IV-Rente lohnt sich mehr als Arbeit" erschienen war. Als Illustration hatte die "20 Minuten"-Redaktion ein Bild eines Besäufnisses unter Jugendlichen gewählt.

Selbstbestimmung.ch beschwerte sich
Berichtet wurde aufgrund eines OECD-Forschungsberichts über Fehlanreize der IV, die es für Jugendliche in der Schweiz lohnender machten, Rente zu beziehen als zu arbeiten. Insgesamt mache die Schweiz zu wenig, um Menschen mit psychischen Problemen im Arbeitsmarkt zu halten.
 
Der Verein Selbstbestimmung.ch reichte beim Schweizer Presserat eine Beschwerde gegen den Artikel ein. Dieser verletze die Verbote der Unterschlagung wichtiger Elemente von Informationen sowie der Diskriminierung, wie die "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" sie festschreibe.
 
Namentlich erwähne der Text nicht die mangelhafte institutionelle Zusammenarbeit und das fehlende Engagement der Arbeitgeber, Hauptkritikpunkte der OECD. Er verweise einseitig auf deren Kritik am Rentensystem. Damit und mit dem Bild werde suggeriert, psychisch Beeinträchtigte würden lieber zu Lasten der Steuerzahler feiern statt zu arbeiten.
 
Wichtiger Ermessensspielraum
Der Presserat weist die Beschwerde ab. In seiner Stellungnahme hält er fest, es sei in dem Artikel nicht um eine "integrale Wiedergabe des Forschungsberichts" gegangen, sondern um den Aspekt von jungen psychisch Erkrankten. Einem Journalisten stehe es frei, auf seine eigene Art über ein Thema zu berichten. Dieser Ermessensspielraum sei ein wesentlicher Bestandteil der Pressefreiheit.
 
Auch die Auswahl der Illustration liege im redaktionellen Ermessen. Das Bild möge eine "nicht ganz unproblematische und wohl auch provozierende Verallgemeinerung darstellen", zudem eine kritische Haltung gegenüber Jugendlichen im Allgemeinen zum Ausdruck bringen. Dies sei jedoch im Zusammenhang mit dem gewählten Meldungsfokus nicht zu bemängeln. (sda)


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen
Neue Podcast-Folge: Jetzt reinhören