14.09.2004

Presserat

Beschwerde der Metzgermeister zurückgewiesen

"Fleischabfälle" nicht nur tierseuchenrechtlicher Begriff.

Der Schweizer Presserat hat am Dienstag eine Beschwerde des Metzgermeisterverband gegen einen Bericht über Grillwürste in der Zeitschrift Saldo abgewiesen. "Fleischabfall" sei im Kontext zu lesen und nicht nur tierseuchenrechtlich. Auch habe die Saldo-Redaktion nicht gegen das Fairness-Gebot verstossen, bescheidet der Presserat dem Verband Schweizer Metzgermeister. Im Grillwurst-Bericht habe Saldo nicht schreiben müssen, dass die Würste unter Einhaltung lebensmittelrechtlicher Normen hergestellt worden seien. Dies sei offensichtlich nicht Thema des Artikels gewesen.

Thema des Artikels war aber der Inhalt besagter Würste. Saldo liess Cervelats und Kalbsbratwürste testen und kam zum Schluss: "Mehr Masse als Klasse". Der Artikel fuhr fort, die Würste enthielten nur wenig Muskelfleisch, dafür viel Fett, Wasser und "minderwertiges Fleisch". In dem Zusammenhang fiel auch der inkriminierte Ausdruck "Fleischabfälle".


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