08.06.2004

Presserat

Beschwerde gegen AZ-Fachverlage teilweise gutgeheissen

Verbot verlegerischer Einzelweisungen.

Im Herbst 2003 kündigte die bis dahin von der AZ-Fachverlage herausgegebene Fachzeitschrift "Installateur" der Vereinigung Schweizerischer Sanitär- und Heizungsfachleute an, die Zeitschrift werde künftig durch ein verbandseigenes Medienunternehmen herausgegeben. Die AZ-Fachverlage erklärten sich erst nach Vornahme verschiedener Änderungen zum Abdruck des entsprechenden Interviews zwischen Chefredaktor und Verbandspräsident sowie des zugehörigen Editorials bereit. Der Chefredaktor gelangte daraufhin an den Presserat und rügte, der Verlag habe seine Texte zensuriert. Die AZ-Fachverlage bestritten die Zuständigkeit des Presserats bei Beschwerden, die sich gegen einen Verlag richten und machten zudem geltend, die Beschwerde wäre materiell ohnehin abzuweisen.

Der Presserat tritt trotz grundsätzlicher Zurückhaltung bei der Beurteilung innerer Abläufe in Medienunternehmen ausnahmsweise auf die Beschwerde ein, da vorliegend zwischen internen Vorgängen und publizierten redaktionellen Inhalten offensichtlich ein direkter Zusammenhang bestehe. Die AZ Fachverlage hätten mittels Einzelweisung Einfluss auf zwei redaktionelle Beiträge genommen und diesen Umstand zudem in vereinbarungswideriger Weise gegenüber der Leserschaft nicht transparent gemacht.


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