Ende 2000 beschwerte sich der Inhaber der Berner PR-Agentur Erwin Bischof AG beim Presserat über drei Berichte, die im Bund erschienen sind. In einem Artikel über einen von ihm geführten Zivilprozess sei in wahrheitswidriger Weise ein Zeuge zitiert worden, der ihm angeblich die Erschleichung einer Versicherungsleistung unterschoben habe.
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