10.02.2004

Presserat

Beschwerde gegen Cash teilweise gutgeheissen

Kommentarverweigerung sollte schriftlich erfolgen.

Der Schweizer Presserat hat die Beschwerde einer englischen Sprachschule gegen das Wirtschaftsmagazin Cash teilweise gutgeheissen. Cash hatte in einem Artikel mit dem Titel "Mundpropaganda beugt Enttäuschungen vor" eine junge Bündnerin schwere Vorwürfe gegen eine anerkannte englische Sprachschule erheben lassen. So sei die Schülerin in wechselnde Klassen gekommen und die Fluktuation der Lehrerschaft sei enorm gewesen.

Die im Artikel schlecht weggekommene Sprachschule hat eine Beschwerde gegen Cash eingereicht und geltend gemacht, man habe sich zum Artikel nicht äussern dürfen, die Berichterstattung sei nicht objektiv und die Missstände seien nicht überprüft worden. Der zuständige Redaktor hatte angegeben, die Schule mehrmals kontaktiert zu haben. Er sei jedoch abgewiesen worden.


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