09.11.2004

Presserat

Beschwerde gegen Frank A. Meyer abgewiesen

Keine Verletzung der Kommentarfreiheit.

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde des Bundesamts für Polizei, Dienst für Analyse und Prävention (DAP) gegen eine Kolumne von Frank A. Meyer als unbegründet abgewiesen. Im Folgenden das Wesentliche aus der Stellungsnahme des Presserates:

Sachverhalt

Am 2. November 2003 veröffentlichte der "SonntagsBlick" einen Kommentar von Frank A. Meyer mit dem Titel "Gesindel". Gegenstand war eine "Geheimdienstintrige" rund um ein Gespräch von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey mit einem Vertreter einer kurdischen Organisation.

Gemäss einem Bericht des "Tages-Anzeigers" vom 25. Oktober 2003 war dieses Gespräch durch den türkischen Geheimdienst via den schweizerischen Inlandnachrichtendienst der damaligen EJPD-Vorsteherin Ruth Metzler gemeldet worden. Diese sei daraufhin ohne vorherige Kontaktnahme mit Micheline Calmy-Rey an den damaligen Bundespräsidenten Pascal Couchepin gelangt. Frank A. Meyer führt in seinem Kommentar zu dieser sog. Türkeiaffäre u.a. aus:

"Für türkisches Geheimdienstgesindel, das offenbar unbehelligt in unserem Land herumschnüffelt, war es (ein harmloser Smalltalk an einem Apéro) nicht alles. Und weil unter Geheimdienstlern in aller Welt gilt: Pack schlägt sich, Pack verträgt sich, beeilten sich die Schnüffler vom Bosporus, den Schnüfflern von Bern, quasi unter Kollegen, kundzutun, was unsere Aussenministerin verbrochen hatte. Spätestens jetzt hätte die miese Story ihr Ende verdient, im Papierkorb des Inlandgeheimdienstes. Denn augenblicklich hätte den Verantwortlichen im Bundesamt für Polizei klar sein müssen: Bundesrätinnen und Bundesräte reden mit wem sie wollen. Es geht den Inlandgeheimdienst nichts an. Und den türkischen Geheimdienst geht es schon gar nichts an (...) Unsere Schnüffler werden aber immer noch im Geiste der Fichenzeit geführt. Sie betreiben ihr Metier nach alter Manier: Als Handwerk der Denunziation, letztlich ohne Respekt vor der Freiheit der Bürger, sogar ohne Respekt vor dem Rang einer Bundesrätin."

Beschwerde

Am 14. Januar 2004 gelangte Urs von Daeniken namens des Bundesamts für Polizei, Dienst für Analyse und Prävention (DAP), mit einer Beschwerde gegen den Kommentar von Frank A. Meyer im "SonntagsBlick" vom 2. November 2003 an den Presserat. Frank A. Meyer beschimpfe in seinem Kommentar den türkischen Geheimdienst und den DAP als "Geheimdienstgesindel".

Zudem bezichtige er den DAP der Denunziation und der "Schnüffelei". Mit seinen entwürdigenden und ehrverletzenden Äusserungen verletze er alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DAP. Zudem behandle der Kommentator zuvor bereits öffentlich widerlegte Spekulationen als gegebene Tatsachen.

Bewertung und Feststellung

Der Schweizer Presserat weist die Beschwerde als unbegründet ab. Er kann keine Verletzung der Kommentarfreiheit erkennen. Denn die kommentierenden Wertungen von Frank A. Meyer waren für die Leserschaft des "SonntagsBlick" ebenso als solche erkennbar wie die ihnen zugrunde liegenden faktischen Vorgänge. .


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