07.12.2004

Presserat

Beschwerde gegen Le Quotidien jurassien abgewiesen

Trennung zwischen Information und Kommentar nicht nötig.

Die journalistische Berufsethik verlangt gemäss dem Presserat keine formale Trennung zwischen Information und Kommentar. Es genüge, wenn die Leserschaft sonstwie zwischen Fakten und wertenden, kritisierenden Einschätzungen unterscheiden könne.

In einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme führt der Presserat diese Grundsätze auf, um die Abweisung einer Beschwerde gegen die Zeitung Le Quotidien jurassien zu untermauern. Das Blatt hatte im Mai 2004 im Vorfeld einer Volksabstimmung über eine Senkung der kantonalen Steuern eine kritische Analyse publiziert.

Die Autorin wies darauf hin, dass nur kurz nach der geplanten Steuersenkung wegen der Verlagerung von Gesundheitskosten von den Gemeinden auf den Kanton eine "massive" Steuererhöhung geplant sei. Zwar zähle die Regierung darauf, dass die Gemeinden ihre Steuern im gleichen Mass reduzierten, doch sei alles andere als sicher.

Die jurassische Regierung rügte darauf beim Presserat, Fakten und Wertungen seien nicht genügend unterscheidbar. Auch kritisierte sie die Aussagen, die Jurassier hätten bei der Abstimmung "nicht alle Karten in der Hand" und "der Staat kündet eine Steuersenkung an, bereitet aber schon eine massive Steuererhöhung vor".

Kritik als solche erkennbar

Der Presserat gelangt in seinen Erwägungen zum Schluss, die Kritik der Autorin sei für die Leserschaft als solche erkennbar gewesen, zumal der Text in einer Rubrik erschienen sei, die regelmässig kommentierende Analysen enthalte.

Entgegen der Auffassung der jurassischen Regierung erwecke der Satz "nicht alle Karten in der Hand" nicht den Eindruck, dass die Regierung etwas habe verstecken wollen. Vielmehr beziehe sich dieser offensichtlich auf die geltend gemachte Unsicherheit beim Entscheidfindungsprozess in den Gemeinden.


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