23.05.2017

Schweizer Presserat

Beschwerde gegen «Schweiz am Wochenende» abgewiesen

Ein Artikel über Glencores Verhalten rund um kolumbianische Kohleminen wird gebilligt. Der Autor hat keine wichtigen Informationen unterschlagen.
Schweizer Presserat: Beschwerde gegen «Schweiz am Wochenende» abgewiesen
Mit einer bildhaften Aktion von MultiWatch, Bethlehem Mission, Solifonds und ASK sowie kolumbianischen Betroffenen machen die Organisatoren im Jahr 2014 auf die Probleme der Bergbauaktivitäten aufmerksam. (Bild: Keystone/Sigi Tischler)

Die damalige «Schweiz am Sonntag» (heute «Schweiz am Wochenende») publizierte Ende August 2016 einen Bericht mit dem Titel «Der Bösewicht ist weg». Darin beschrieb die Zeitung die Reaktion des Rohstoffkonzerns Glencore auf Kritik an den Zuständen in Kohleminen in Kolumbien. Glencore zeige sich nun transparent und überrumple damit die Kritiker. Die Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien (ASK) ziehe nach zwei Reisen mit Kritikern nach Kolumbien trotzdem eine negative Bilanz. Der Artikel hingegen kommt zum Schluss, die Bilanz von Glencores Verhalten in Kolumbien sei zwar durchzogen, mangelnde Transparenz könne man dem Konzern jedoch für einmal nicht vorwerfen.

Gegen den Bericht wehrte sich die ASK mit einer Beschwerde vor dem Schweizer Presserat, wie es in einer Mitteilung heisst. Die «Schweiz am Wochenende» habe die Hauptargumente der ASK unterschlagen und einseitig über angebliche Fortschritte in den durch den Kohleabbau betroffenen Indio-Gemeinden berichtet. Zudem habe die ASK ihre Aussagen nicht autorisieren können.

Der Presserat kommt zum Schluss, dass die «Schweiz am Wochenende» korrekt berichtet hat. Der Autor des Artikels hatte die ASK vorgängig über den geplanten Artikel informiert und präzise Fragen gestellt. Er hielt die Regeln zu Recherchegesprächen ein, heisst es in der Begründung.

Beim Kernthema des Artikels – der Frage, ob sich die Lage in den Indio-Gebieten wirklich verbessert hat – sind sich Autor und ASK nicht einig, es steht Aussage gegen Aussage. Der Autor hat jedoch die Haltung beider Seiten korrekt dargestellt und keine wichtigen Informationen unterschlagen. Der Presserat weist daher die Beschwerde ab. (pd/cbe)

 


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