Der Schweizer Presserat hat die Beschwerde gegen einen vom Schweizer Fernsehen ausgestrahlten Dokumentarfilm als unbegründet abgewiesen. Der Film über Wasser in der Sendung "Horizonte" habe nicht für eine Heilslehre geworben. Der Beschwerdeführer monierte, in dem österreichischen Zweiteiler "Top Secret: Wasser; auf der Spur eines unerklärlichen Phänomens" würden die wissenschaftlich nicht fundierten Thesen über "Wasser-Belebung" des Österreichers Johann Grander unkritisch wiedergegeben. Zudem werde Werbung für ein entsprechendes Produkt gemacht.
Wie der Presserat am Dienstag erklärte, wurde diese "Belebung" in dem Film aber durchgehend als "Phänomen" bezeichnet. Auch von "Grenzwissenschaften" war die Rede. Die Zuschauenden hätten sich damit ihr eigenes Urteil bilden können. Zum selben Schluss kam auch Achille Casanova, der Ombudsmann DRS. Casanova beschied dem Beschwerdeführer auch, es sei nicht Aufgabe der Schweizer Redaktion, einen von einem renommierten ausländischen Sender eingekauften Beitrag noch einmal zu überprüfen.

