SRF News hat in einem Online-Artikel zur «Affäre Hildebrand» durch das Weglassen einer Information die Meinungsbildung der Leserschaft «massgeblich beeinträchtigt». Zu diesem Schluss kommt die Unabhängige Beschwerde Instanz für Radio und Fernsehen UBI.
Dadurch habe SRF News in dem im August 2017 veröffentlichten Artikel das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt, schrieb die UBI am Freitagabend in einer Mitteilung nach ihrer Beratung. Die fehlende Information war eine E-Mail des Bankberaters an den ehemaligen Präsidenten der Nationalbank Philipp Hildebrand. Die UBI hiess die Beschwerde mit acht zu einer Stimme gut.
Die UBI hiess zudem eine Beschwerde gegen TeleZüri, Tele M1 und TeleBärn gut. Im betroffenen Beitrag der Sendung «ZüriNews» – welcher auch in den beiden anderen TV-Kanälen ausgestrahlt wurde – ging es um die Rentenreform, über welche nur wenige Tage nach Erscheinen des Beitrags im September 2017 abgestimmt wurde.
Die UBI teilte die Meinung des Beschwerdeführers. Dieser bemängelte, dass der Beitrag insgesamt einen unzutreffenden Eindruck vermittelte in Bezug auf eine im Bericht fokussierte Bestimmung der Reform. Dadurch wurde gemäss UBI das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.
In ihren Beratungen vom Freitag wiesen die Mitglieder der UBI dagegen eine Beschwerde gegen je einen Bericht der TV-Sendung «Rundschau» und der Radio-Sendung «HeuteMorgen» von SRF ab. Sie beurteilte die bemängelten Beiträge als sachgerecht. (sda/cbe)

