Nach einer Beanstandung zur Berichterstattung im «10vor10» vom 1. März 2016 über den amerikanischen Präsidentschaftskandidaten Donald Trump hat Ombudsmann Roger Blum die Vorwürfe zurückgewiesen.
In der Reklamation hiess es, es würde einseitig und negativ über Trump berichtet. Insbesondere kämen seine gemässigten Ansichten im sozialen Bereich und seine politische Unabhängigkeit nicht zur Sprache. Redaktionsleiter der Nachrichtensendung «10vor10», Christian Düschler, meinte dazu, dass beide Beiträge wichtige Themen des US-Vorwahlkampfs aufnehmen und den Zuschauerinnen und Zuschauern einen interessanten Einblick in das Funktionieren des Wahlkampfs in den USA geben würden, heisst es in der Stellungnahme der SRG. Die beanstandeten Beiträge seien im Kontext der gesamten Berichterstattung über die US-Vorwahlen zu sehen.
Roger Blum hat sich zudem noch öffentlich auf Facebook zum Fall geäussert: «Ein Zuschauer, der sich in der amerikanischen Politik gut auskennt, beanstandete die Berichterstattung der Sendung «10 vor 10» auf Fernsehen SRF über den republikanischen Kandidaten Donald Trump als zu einseitig, zu negativ. Ich kam zu einem anderen Schluss: Die beiden in Frage stehenden Berichte befassten sich einerseits mit den gegenseitigen Anwürfen der republikanischen Bewerber, anderseits mit der mangelhaften Sachrichtigkeit ihrer Aussagen und mit Trumps Washington-Ferne. Entscheidend ist, dass nicht jedesmal alle Aspekte behandelt werden können. Das Fernsehen ist kein tapferes Schneiderlein, das in einem einzigen Beitrag sieben Fliegen aufs Mal trifft. Über Trump wurde schon viel berichtet und wird noch viel berichtet, durchaus differenziert.» (sg)
Bild: SRF

