Der Verband Schweizer Medien kritisiert die geplante definitive Einführung von HbbTV für die SRG. Damit wird das gebührenfinanzierte Online-Angebot der SRG auch auf den grossen TV-Bildschirm gebracht, was eine weitere Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Privaten darstellt, heisst es in der Mitteilung vom Dienstag. Mit den Werbemöglichkeiten auf HbbTV werde das Onlinewerbeverbot der SRG unterlaufen.
Das UVEK will der SRG mittels einer Änderung der SRG-Konzession und einer Teilrevision der Radio- und TV-Verordnung die definitive Einführung von HbbTV (Hybrid Broadcasting Broadband Television) erlauben. Damit würde HbbTV, die Kombination von SRG-Fernsehprogrammen und SRG-Zusatzangeboten über Online auf dem TV-Bildschirm, faktisch zum Service public erklärt. Die SRG hat HbbTV seit 2013 im Testbetrieb aufgeschaltet.
HbbTV erlaubt es Fernsehanbietern auf dem Bildschirm mittels eines Balkens am unteren Bildschirmrand über Apps eine ganze Auswahl an zusätzlichen Informationen und Angebote zu präsentieren. Diese Informationen - Texte, Bilder, Videos - kann der Nutzer mit der Fernbedienung über das Internet beziehen. Damit wird faktisch ein neues SRG-Angebot kreiert.
Erster Schritt in Richtung Online-Werbung
Insoweit HbbTV bloss eine Weiterentwicklung des bisherigen Teletextes darstellen würde, wäre dies nach Meinung des Verbandes Schweizer Medien unbedenklich. Die neue Technologie geht jedoch darüber hinaus. Über HbbTV ist auch der SRF-Player zugänglich, über den der Nutzer zusätzlich Videoinhalte der SRG online abrufen kann. Dieses Zusatzangebot muss unbedingt eng an die bestehenden TV-Sendungen geknüpft sein und darf nicht eine eigenständige Weiterentwicklung des SRG-Angebots werden. HbbTV macht es technisch nämlich möglich, unbegrenzt zusätzlichen Content bereit zu stellen.
Der Verband Schweizer Medien wehrt sich zudem dagegen, dass HbbTV der erste Schritt zur Einführung von Online-Werbung der SRG wird. Der Bundesrat untersagte es der SRG 2012 einstweilen, die neuen Werbe- und Sponsoring-Plattformen im Online-Bereich zu nutzen. Auf Teletext ist Werbung in Text- und Bildform erlaubt. Als Weiterentwicklung von Teletext ist diese Werbung auch auf HbbTV über das TV-Signal zulässig. Werbung im Internet müsse aber klar verboten bleiben.
HbbTV ermöglicht es dem TV-Veranstalter auch, über HbbTV Links beispielsweise zu einem Onlineshop zu setzen sowie Nutzerdaten zu sammeln und diese weiter zu verwerten. Auch dies konkurrenziert die privaten Medienhäuser mit ihren Angeboten.
Verzerrung des Wettbewerbs
Der Verband Schweizer Medien setzt sich gegen jede zusätzliche Verzerrung des Wettbewerbs im Internet zwischen der SRG und den privaten Medienhäusern zur Wehr. Die SRG kann ihre Onlineangebote mit Gebührengeldern oder, wie politisch geplant, sogar mit einer allgemeinen Mediensteuer finanzieren, während dem die Privaten ihre Plattformen im Internet über Werbung und Bezahlangebote monetarisieren müssen.
In diesem Sinn insistiert der Verband Schweizer Medien darauf, dass die Revision der Konzession und der Verordnung auf die Anliegen der Privaten eingeht und die Gewichte nicht weiter zu Gunsten der SRG verschiebt. (pd)

