26.11.2002

Presserat

Betroffene müssen angehört werden

Beschwerde gegen Smash teilweise gutgeheissen.

Aus dem journalistischen Fairnesspinzp leitet der Presserat ab, dass Betroffene umfassend zu sämtlichen schweren Vorwürfen gegen sie anzuhören sind. Ihre Antwort muss im selben Medienbericht erscheinen -- möglichst zu allen wesentlichen Vorwürfen, mindestens aber als globales Dementi. An diese Grundsätze erinnert der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme.

Im März 2002 veröffentlichte das Tennis-Magazin Smash einen kritischen Artikel über die Tennisspielerin Patty Schnyder und deren Freund Rainer Hofmann. Dieser gelangte daraufhin an den Presserat und rügte, der Artikel bilde den Höhepunkt einer ungerechtfertigten Pressekampagne durch die Schweizer Medien und habe medienethische Normen reihenweise verletzt. Die Redaktion von Smash räumte einzelne Ungenauigkeiten und Versäumnisse ein.


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