09.03.2001

Blick-Kampagne gegen Kampfhunde zulässig

Presserat: Medien müssen auf Gefahren hinweisen.

Es gehört zur Kritik- und Kontrollfunktion der Medien, neue oder neu entdeckte Phänomene aufzugreifen und die Bevölkerung sowie die politisch Verantwortlichen zu sensibilisieren. Allein weil einzelne Menschen durch eine Berichterstattung in Angst und Schrecken versetzt werden könnten, darf daraus nicht abgeleitet werden, dass Medien auf die Berichterstattung über Gefahren verzichten sollten. Medien sind im Gegenteil verpflichtet, über die Unbill der Gegenwart zu berichten, auch über die Gefahr aggressiver Hunde. Zu diesen Schlüssen ist der Schweizer Presserat in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

Im Sommer und Herbst 2000 kam es in Deutschland und in der Schweiz zu diversen Vorfällen mit aggressiven Hunden, bei denen Menschen schwer verletzt wurden oder starben. Medien und Politik diskutierten darauf mögliche Massnahmen gegen Kampfhunde. In der Schweiz griff besonders die Tageszeitung Blick das Thema mit Nachdruck auf. Drei Beschwerdeführer gelangten daraufhin an den Presserat und rügten, Blick habe mit der undifferenzierten Verwendung des Begriffs "Kampfhund" und mit Bezeichnungen wie "Bestien" und "Killerhunde" gegen die Wahrheitspflicht verstossen und habe mit seiner Berichterstattung indirekt den Tod einer Frau verursacht, die aus Angst vor einem angreifenden Hund in die Limmat gesprungen war. Der Blick wies die Beschwerden als unbegründet zurück.


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