13.06.2004

Indiskretion aus dem Bundesrat

Blocher gegen Strafverfolgung

Bundesanwaltschaft kontert.

Bundesrat Christoph Blocher will die Indiskretion aus dem Bundesrat in Sachen Schweiz Tourismus strafrechtlich nicht weiterverfolgen. Für die Bundesanwaltschaft geht es dabei aber nicht um ein Kavaliersdelikt. Sie ficht den Entscheid deshalb an. Die Bundesanwaltschaft (BA) habe aufgrund einer Strafanzeige ermittelt und -- was bei Indiskretionen selten genug vorkomme -- den mutmasslichen Täter ermittelt, sagte BA-Sprecher Hansjürg Mark Wiedmer am Sonntag. Zwar gehe es nicht um Schwerstkriminalität. Doch sei die Indiskretion keine Bagatelle. Justizminister Blochers Entscheid, der von der BA beantragten Ermächtigung zur Strafverfolgung nicht stattzugeben, ist mithin nicht das letzte Wort in dieser Sache. Die BA legt laut Wiedmer beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Sie sei weiterhin der Ansicht, dass ein strafrechtlich relevanter Tatbestand vorliege.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hatte den Verzichts-Entscheid am Samstagabend kommuniziert. Das EJPD sei zum Schluss gekommen, dass es sich bei der Indiskretion insgesamt um einen "leichten Fall" handle, der durch eine disziplinarische Massnahme genügend geahndet werden könne. Hinzu käme die Tatsache, dass der betreffende Mitarbeiter ohnehin den Bundesdienst verlassen werde und dass gegen ihn eine Lohnmassnahme angekündigt worden sei. Der Bundesrat hatte Strafanzeige erstattet, nachdem Blochers Vorschlag, den Bundesbeitrag an Schweiz Tourismus auf einen symbolischen Franken zu kürzen, in die Medien gelangt war. Am 5. März wollte die Landesregierung über die Bundesbeiträge für Schweiz Tourismus beraten. Das Geschäft wurde aber verschoben.

Gleichentags gelangte das interne Papier, in dem Blocher die rigorose Kürzung vorschlug, an die FDP Wallis. Diese leitete das Dokument an die Medien weiter. Im Rahmen ihrer Strafuntersuchung eruierte die BA den mutmasslichen Urheber der Indiskretion. Zur Ausdehnung der Strafuntersuchung auf den mutmasslichen Täter hätte die BA aber ermächtigt werden müssen. Gemäss Verantwortlichkeitsgesetz ist dafür das EJPD zuständig. Weil es bei dem publik gewordenen vertraulichen Dokument um einen Mitbericht des EJPD-Chefs geht, warf das Bundesamt für Justiz die Frage auf, ob nicht ein anderes Departement entscheiden sollte. Der Bundesrat sah aber keinen Grund dafür.


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