Justizminister Christoph Blocher wird prüfen, ob die Strafnorm für Medienschaffende, die Geheimes oder Vertrauliches publizieren, aufgehoben werden soll. Der Bundesrat hat am Freitag diesen Auftrag erneuert.
Der Artikel 293 des Strafgesetzbuches bedroht Medienschaffende, die "amtliche geheime Verhandlungen" veröffentlichen, mit Haft oder Busse. So riskiere nicht nur der Geheimnisverräter, sondern auch der Veröffentlicher eine Strafe, sagte Blocher vor den Medien.
Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) werde nun prüfen, ob der Artikel 293 ersatzlos gestrichen oder durch eine restriktive Fassung ersetzt werden solle, sagte Blocher. Denkbar wäre, nur die Preisgabe von schwer wiegenden Geheimnissen unter Strafe zu stellen, um eine Gefährdung der Sicherheit auszuschliessen.
Der Artikel 293 kranke daran, dass der Gehalt der geheimen oder vertraulich erklärten Informationen von der Justiz nicht bewertet werden müsse, sagte Direktor Heinrich Koller vom Bundesamt für Justiz (BJ). Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof habe denn auch in zwei Fällen die "grosszügige Bestrafung" gerügt.
Abgeklärt werden soll auch, ob der Artikel 267, der den diplomatischen Landesverrat, und der Artikel 329, der die Verletzung militärischer Geheimnisse unter Strafe stellt, bei einer ersatzlosen Streichung von Artikel 293 genügend Sicherheit böten, sagte Koller. Das EJPD werde dem Bundesrat Antrag stellen.

