31.01.2007

SF

Bringt Windows-Channel kartellrechtliche Probleme?

"SF ist keine exklusive Bindung eingegangen."

Das Schweizer Fernsehen hat am Dienstag bekannt gegeben, dass mit dem SF Media Center Channel ab 15. Februar eine neues Video-On-Demand-Angebot für Windows-Vista-Anwender lanciert wird. Mit einer Media-Center-Edition können künftig Sendegefässe des Schweizer Fernsehens zu einem selbst gewählten Zeitpunkt bis 30 Tage nach der Erstausstrahlung beliebig oft konsumiert werden. Voraussetzung für die Nutzung des kostenlosen Dienstes ist ein Breitbandzugang zum Internet sowie ein mit dem Fernsehgerät verbundener PC mit Windows Vista Home Premium oder Ultimate. Wer allerdings einen Macintosh besitzt, kann das neue Angebot nicht nutzen.

Ist der neue SF Media Center Channel wie die "Handy-Tagesschau" ein Fall für die Wettbewerbskommission? Scheinbar geniesst Microsoft eine exklusive Stellung. Es stellt sich die Frage, ob ein öffentlich-rechtlicher Sender, der für alle Gebührenzahler zugänglich sein muss, ein exklusives Angebot starten darf, das nur für Zuschauer zugänglich ist, die über die entsprechende Software von Microsoft verfügen.

SF-Sprecher Urs Durrer sieht in der Zusammenarbeit des Schweizer Fernsehens mit Microsoft kein Problem: "Das Videoangebot im Media Center ist ein Teil des Videoangebots unter www.sf.tv. Mit dem Media Center vereinfacht sich lediglich die Navigation, da an Stelle der Computermaus die Videos mit der TV-Fernbedienung abgerufen werden können." Das Media Center sei also nichts anderes als eine neue Plattform, auf der die genau gleichen Videos wie unter www.sf.tv angesehen werden können, welche weiterhin für jedermann abrufbar seien.

Keine exklusive Bindung mit Microsoft

Für Durrer ist das neue Videoangebot aus diesem Grund auch kein Fall für die Wettbewerbskommission: "SF ist mit Microsoft keine exklusive Bindung eingegangen." SF könne auch mit anderen Anbietern von digitalen Plattformen ähnliche oder gleiche Angebote realisieren. Dass das Schweizer Fernsehen mit der Swisscom keine exklusive Bindung eingegangen ist, war auch der Grund, warum die Wettbewerbskommission im Fall der "Handy-Tageschau" kein kartellrechtliches Problem feststellte. Abklärungen hatten ergeben, dass das Angebot allen Mobilfunkanbietern gemacht wurde.


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