28.05.2001

RTVG-Entwurf

Bündner Regierung für Gebührensplitting

"Service public nicht nur Sache der SRG".

Der Service public soll nicht nur Sache der SRG SSR idée suisse sein. Auch private regionale und lokale elektronische Medien sollen einen Leistungsauftrag erfüllen, verlangt die Bündner Regierung, insbesondere in den Berg- und Randgebieten. Die privaten Veranstalter sollen in den abgelegenen Regionen auch in Zukunft durch ein Gebührensplitting unterstützt werden, schreibt die Standeskanzlei in der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme der Kantonsregierung zur Revision des eidgenössischen Radio- und Fernsehgesetzes weiter. Die Zuschüsse sollen aber von Bedingungen und Auflagen abhängig gemacht sowie mit Leistungsaufträgen verknüpft werden.


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