23.05.2003

Le Nouvelliste

Bundesgericht begründet abgewiesene Berufung im Fall Rappaz

"Gegendarstellung ist kein Plädoyer".

Statt einer Gegendarstellung wollte Bernard Rappaz im Nouvelliste ein Plädoyer für die Liberalisierung von Cannabis veröffentlicht haben. Das Bundesgericht hat nun begründet, weshalb es seine Berufung abgewiesen hat.

Die Walliser Zeitung Le Nouvelliste hatte im Frühjahr 2002 eine Artikelserie im Zusammenhang mit Hanf veröffentlicht. Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz verlangte in der Folge ein Recht auf Gegendarstellung und produzierte dazu ein neunseitiges Manuskript. Der Abdruck wurde ihm jedoch verweigert.

Auf Klage befand das Walliser Kantonsgericht im vergangenen Oktober, dass seine Persönlichkeitsrechte durch die Artikelserie nicht verletzt worden seien. Darüber hinaus sei sein Text mehr ein Plädoyer für die Hanfliberalisierung als eine Gegendarstellung. Eine eigenhändige Kürzung des Textes lehnte das Kantonsgericht ab. Mitte April wurde das Urteilsdispositiv veröffentlicht, in dem das Bundesgericht die von Rappaz dagegen erhobene Berufung abgewiesen hatte, soweit es darauf eingetreten war. Nun hat es seinen Entscheid begründet.

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