Nach Ansicht des Bundesrats muss die Medienbranche den Strukturwandel selber bewältigen. Auftragsgemäss schlägt er dem Parlament aber verschiedene Massnahmen vor, wie etwas Druck von den Medien genommen werden könnte. Die von der Medienkommission vorgeschlagene Stiftung gehört nicht dazu.
Das Parlament hatte die Regierung 2012 damit beauftragt, eine Gesamtschau der Schweizer Medienlandschaft vorzunehmen und ein Förderkonzept zur Stärkung der staats- und demokratiepolitischen Bedeutung der Medien zu erarbeiten.
Der Bundesrat zeigte sich unwillig: Er verwies auf frühere Berichte und empfahl, der Branche genügend Zeit zu lassen, um ihre Probleme selber zu lösen. Bei dieser Haltung ist er auch in dem am Freitag veröffentlichten Bericht geblieben, mit dem er den parlamentarischen Auftrag erfüllt.
Bundesrat setzt auf Eigenverantwortung
Darin kommt er zwar zum Schluss, dass sich die Medienbranche nach wie vor in einem tiefgreifenden Strukturwandel befindet, dessen weitere Entwicklungen nicht absehbar sind. Als grösste Probleme ortet der Bundesrat die Medienkonzentration, die erodierende wirtschaftliche Basis der Tageszeitungen, Konkurrenz durch Online-Angebote und als Folge schlechtere Arbeitsbedingungen für Medienschaffende sowie Qualitätsverlust.
Unmittelbaren Handlungsbedarf sieht er aber nicht: Der Bundesrat wolle der Branche Zeit lassen, um diese Herausforderungen aus eigener Kraft zu bewältigen, heisst es im Bericht. Würden voreilig ungeprüfte Förderansätze eingeführt, könne dies zu Fehlanreizen führen. Da das Parlament aber ein Förderkonzept verlangt hat, schlägt der Bundesrat verschiedene Massnahmen vor, wie die Folgen des Strukturwandels abgefedert werden könnten.
Zu den kurzfristigen Massnahmen, die ohne Gesetzesanpassungen umgesetzt werden könnten, gehört eine zeitlich beschränkte Unterstützung des Basisdienstes der Schweizerischen Depeschenagentur sda in französischer und italienischer Sprache. Einen möglichen Förderbetrag nennt der Bundesrat in dem Bericht nicht. Weiter schlägt er vor, den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent, von dem heute Print-Produkte sowie Radio und Fernsehen profitieren, auf bestimmte Online-Medien auszudehnen.
Mehr Geld für Journalistenausbildung
Um die journalistische Qualität zu sichern, könnte laut Bundesrat die Unterstützung der Aus- und Weiterbildung ausgebaut werden. Dafür gibt der Bund heute rund eine Million Franken pro Jahr aus. Mit einer zusätzlichen Million könnte in diesem Bereich bereits eine wirksame Unterstützung erfolgen, heisst es im Bericht.
Mit der Beibehaltung der indirekten Presseförderung stellt der Bundesrat einen von ihm selber beantragten Sparantrag zur Diskussion. Heute verbilligt der Bund mit 50 Millionen Franken die Zustellung von Zeitungen sowie der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse. Die Wirkung dieser Massnahme sei zwar umstritten, im medienpolitischen Interesse würde sich aber die vorläufige Beibehaltung der Zustellermässigung rechtfertigen.
Mittel- und langfristig könnten laut Bundesrat neben den bereits heute geförderten Radio- und Fernsehangeboten auch Online-Medien gefördert werden. Dies würde aber eine grundsätzliche Debatte über Umfang und Inhalt des Service Public im Medienbereich voraussetzen. Eine solche könnte auch in eine gattungsunabhängige Medienförderung münden. Der Bundesrat weist jedoch auch darauf hin, dass eine dafür nötige Verfassungsänderung bereits mehrmals
verworfen worden ist.
Offene Fragen zur Stiftung
Der Massnahmenkatalog des Bundesrats deckt sich weitgehend mit den Vorschlägen, welche die Eidgenössische Medienkommission (EMEK) Anfang September vorgelegt hat. Die staatsunabhängige Stiftung zur Förderung der Schweizer Medien, welche die EMEK ebenfalls vorgeschlagen hatte, gehört jedoch nicht dazu.
Dafür fehlt gemäss einem Gutachten des Bundesamts für Justiz die Verfassungsgrundlage. Darüber hinaus würden sich grundlegende Fragen zu Inhalt, Auftrag, Organisation und Finanzierung einer solchen Institution stellen, schreibt der Bundesrat.
Nun liegt der Ball beim Parlament. An ihm wäre es, dem Bundesrat allfällige weiterführende Aufträge zu erteilen oder Gesetzesänderungen anzustossen. Auf einen Auftrag zur Ausarbeitung einer konkreten Vorlage haben die Räte bisher ausdrücklich verzichtet.
Mit einem Element wird sie sich jedoch bereits im Laufe des nächsten Jahres auseinandersetzen müssen: Die Abschaffung der indirekten Presseförderung ist nach wie vor Teil des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets (KAP), das der Bundesrat dem Parlament vorschlägt. (sda)

