27.10.2004

Radiolandschaft

Bundesrat verabschiedet neue UKW-Weisungen

Konzessionen automatisch per 1. Januar 2005 erneuert.

Der Bundesrat hat die UKW-Weisungen aus dem Jahr 1994 durch neue ersetzt, die als Übergangsordnung bis zur Umsetzung des neuen Radio- und Fernsehgesetzes dienen. Sie enthalten geringfügige Anpassungen einzelner Versorgungsgebiete. Die künftigen Entscheide zur technischen Ausgestaltung der Radiolandschaft würden dadurch nicht beeinflusst, hielt der Bundesrat am Mittwoch fest. Da keine neuen Versorgungsgebiete ausgeschieden werden, werden die Konzessionen der bestehenden Veranstalter automatisch per 1. Januar 2005 erneuert.


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