19.09.2021

Balthus vs. Weltwoche

Der Rechtsstreit geht weiter

Eine Vergleichsverhandlung zwischen dem Wochenmagazin und der Berliner Prostituierten Salomé Balthus ist gescheitert. Laut einem Bericht der SonntagsZeitung war der Weltwoche-Anwalt nicht bereit, ein Vergleichsangebot zu unterbreiten.
Balthus vs. Weltwoche: Der Rechtsstreit geht weiter
Fordert von der Weltwoche eine finanzielle Genugtuung: Salomé Balthus. (Bild: Screenshot SRF)

Am Freitag hat am Zürcher Bezirksgericht eine Vergleichsverhandlung zwischen der deutschen Prostituierten und Autorin Salomé Balthus und der «Weltwoche» stattgefunden. Die Berlinerin, die mit bürgerlichem Namen Klara Johanna Lakomy heisst, war für den Gerichtstermin eigens nach Zürich gereist. Die Verhandlung war nicht öffentlich, wie es in einem Artikel der SonntagsZeitung heisst. Balthus war in der Schweiz im April 2019 bekannt geworden, nachdem sie in der Talkshow «Schawinski» des Schweizer Fernsehens aufgetreten war (persoenlich.com berichtete).

Auslöser für die Klage war ein Porträt über Balthus von Weltwoche-Redaktor Roman Zeller. Dies sei Medienberichten zufolge nach einem persönlichen Treffen im Dezember 2019 gegen ihren Willen geschrieben worden (persoenlich.com berichtete). 

Balthus fordert von der Weltwoche eine finanzielle Genugtuung, wie die SoZ weiter schreibt. Laut ihrem Anwalt Pablo Bünger war der Anwalt des von SVP-Nationalrat Roger Köppel herausgegebenen Magazins bei der Verhandlung nicht bereit, ein Vergleichsangebot zu unterbreiten. Damit geht der Rechtsstreit zwischen Salomé Balthus und der Weltwoche weiter. Ein Urteil ist laut Bünger nicht vor September 2022 zu erwarten.

Roger Köppel habe auf Anfrage der SonntagsZeitung keine Stellung zum Inhalt eines laufenden Verfahrens nehmen wollen. Er bedaure aber sehr, dass Salomé Balthus der «hervorragende und für sie uneingeschränkt positive Artikel nicht gefallen habe». Es sei nicht die Absicht der Weltwoche gewesen, die Prostituierte «zu schädigen oder auch nur zu ärgern». (pd/tim)

 

 



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